Schütze weiterhin dein Land –
das Land NRW, im Team 110!

Raus aus dem Flecktarn und rein in unsere blaue Uniform: Schreibe dein neues Kapitel bei der Polizei NRW.
Setze dich für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit ein, verfolge Straftaten, entwickle dich weiter und profitiere
von den Benefits für ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Komm ins Team 110!

Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar

Während deiner akademischen und praktischen Ausbildung wirst du bestens auf deinen Beruf vorbereitet – in Theorie, Training und Praxis. Du absolvierst unterschiedlichste Übungen in unseren Trainingszentren und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst deiner Ausbildungsbehörde.
Außerdem ist dir dein volles Bundeswehr-Gehalt durch Lohnfortzahlung deines ehemaligen Arbeitgebers sicher.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – siehe Hinweis unten)
  • Du bist zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht 37 Jahre alt. Ausnahmeregelung: Liegt dein Dienstverhältnis (mindestens 12 Jahre) oder deine Fachausbildung bei der Bundeswehr bei Eingang deiner Bewerbung noch keine sechs Monate zurück, entfällt die Höchstaltersgrenze.
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung (Einstellung gem. BBHZVO)
  • Sechs Jahre Englischunterricht (ab Sekundarstufe 1) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
  • Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Das begleitete Fahren muss bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
  • Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
  • Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5
  • Mindestgröße Frauen und Männer: grundsätzlich 1,63 Meter. Für Bewerbende, die eine Körpergröße unter 1,63 Meter aufweisen, gibt es die Möglichkeit, sich für den Polizeivollzugsdienst als geeignet zu erweisen. Im Rahmen eines Tests im Laufe des Auswahlverfahrens muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geringere Körpergröße nicht zu einer Beeinträchtigung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt. Der Leistungstest überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst von Bewerbenden erfüllt werden können. Ist dieser erfolgreich absolviert, erhalten Bewerbende unter 1,63 Meter Körpergröße ebenfalls Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.

Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Wir…

  • sind Allround-Profis.
  • arbeiten im Team.
  • sind immer ansprechbar.
  • vertreten Recht und Gesetz.
  • halten uns körperlich und geistig fit.
  • setzen außerdem auf deine Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Neutralität.

Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar

Nach dem dualen Studium startest du in einer Kreispolizeibehörde. Du kannst Wunschstandorte angeben. Dies kann deine Ausbildungsbehörde sein, die Zuordnung erfolgt aber nach dienstlichen Notwendigkeiten. Dein Familienstand und andere soziale Kriterien werden dabei berücksichtigt. Grundsätzlich wirst du zunächst mehrere Jahre in einer Polizeiinspektion im Wach- und Wechseldienst eingesetzt, im Früh-, Spät- und Nachtdienst.

Wenn du in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz kommst, kannst du nach einem Jahr im Wach- und Wechseldienst für zwei Jahre in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft wechseln.

Solltest du deinen Wunschstandort nicht gleich nach Beendigung deiner Ausbildung zugeteilt bekommen haben, hast du die Möglichkeit, dich am landesweiten Versetzungsverfahren zu beteiligen.

Next Level – Fachoberschule Polizei

Sofern du über einen mittleren Schulabschluss verfügst, ist der Start in die Fachoberschule Polizei genau der richtige Weg für dich ins Team 110.

Nach zwei Jahren Schule mit polizei-spezifischen Inhalten hast du das „Fachabitur Polizei” in der Tasche und kannst bei weiterhin charakterlicher und gesundheitlicher Eignung direkt mit dem dualen Bachelor-Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beginnen.

Alle Infos gibts hier!

Duales Studium RIA und RIA IT

Du siehst dich eher in der Polizeiverwaltung als im Streifenwagen?
Dann könnte unser duales Studium als Regierungsinspektoranwärterin oder als Regierungsinspektoranwärter genau das Richtige für dich sein.

Für IT-Versierte bietet die Polizei NRW außerdem den dualen Studiengang zur Regierungsinspektorin oder zum Regierungsinspektor für Verwaltungsinformatik.

Duales Studium Verwaltungsinformatik

Bei dem Begriff IT wirst du ganz hellhörig? Dann hat die Polizei NRW neben dem Studium als RIA IT noch ein weiteres, für dich interessantes Studienangebot: das duale Studium Verwaltungsinformatik.

Gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist den Inhabern eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst bei den Einstellungsbehörden (…) der Länder (…) mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen (…) jede neunte Stelle bei der Einstellung für den gehobenen Dienst, vorzubehalten. Diese Vorgabe trifft auf die landeszentralen Verfahren RIA, RIA-IT und VIT zu. Es gibt also für diesen Bereich Vormerkstellen. Soldaten und Soldatinnen mit Eingliederungsschein oder Zulassungsschein bilden im Verfahren eine eigene Konkurrentengruppe.

Weitere Informationen zum dualen Studium Regierungsinspektor/in (RIA) findest du HIER.

Weitere Informationen zum dualen Studium Regierungsinspektor/in Verwaltungsinformatik (RIA IT) findest du HIER.

Weitere Informationen zum dualen Studium Verwaltungsinformatik (VIT) findet du HIER.

 

Weitere Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr findest du HIER.

Benefits

  • Weiterhin Dienst in Uniform
  • Einmal öffentlicher Dienst, immer öffentlicher Dienst
  • Arbeitsplatz in NRW
  • Heimatnahe Verwendung
  • Nach erfolgreichem Studium garantierte Übernahme in NRW
  • Weiterentwicklungsmöglichkeiten
  • Gehalt im Studium plus ggfls. Übergangsgebührnisse

Nach SaZ zur Polizei NRW! Hier findest du die gemeinsamen Veranstaltungen des Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr mit der Polizei NRW:


26.08.2023
12:00 – 18:00 Uhr
65 Jahre Panzergrenadierbataillon 212 Augustdorf
Komm vor Ort ins Gespräch mit dem Team 110 und besuche uns an unserem Stand.


21.09.2023
08:30 – 15:00 Uhr
Soldatentag mit der Polizei NRW im LAFP NRW in Stukenbrock
Ein Tag bei der Polizei NRW Erhalte direkt vor Ort Einblicke in das Team 110 in Theorie und Praxis.

08:30 – 15:30 Uhr

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung
und Personalangelegenheiten der Polizei
in Nordrhein-Westfalen, Lippstädter Weg 26
33758 Schloss Holte-Stukenbrock

Anmeldungen bis zum
07.09.2023 per E-Mail an bfdnrwmuensterjobservice@bundeswehr.org

Mehr Infos

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Hier kannst Du Dich ganzjährig bewerben. Du hast noch Fragen?
Sprich persönlich mit uns oder triff uns auf unseren Info-Veranstaltungen.

Hier kannst du uns erreichen:

polizeiberuf@polizei.nrw.de
Hotline: 0251/7795-5353
WhatsApp: 0173 96 1 96 00

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