Schütze weiterhin dein Land –
das Land NRW, im Team 110!

Raus aus dem Flecktarn und rein in unsere blaue Uniform: Schreibe dein neues Kapitel bei der Polizei NRW.
Setze dich für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit ein, verfolge Straftaten, entwickle dich weiter und profitiere
von den Benefits für ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Komm ins Team 110!

Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar

Während deiner akademischen und praktischen Ausbildung wirst du bestens auf deinen Beruf vorbereitet – in Theorie, Training und Praxis. Du absolvierst unterschiedlichste Übungen in unseren Trainingszentren und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst deiner Ausbildungsbehörde.
Außerdem ist dir dein volles Bundeswehr-Gehalt durch Lohnfortzahlung deines ehemaligen Arbeitgebers sicher.

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – siehe Hinweis unten)
  • Du bist zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht 37 Jahre alt. Ausnahmeregelung: Liegt dein Dienstverhältnis (mindestens 12 Jahre) oder deine Fachausbildung bei der Bundeswehr bei Eingang deiner Bewerbung noch keine sechs Monate zurück, entfällt die Höchstaltersgrenze.
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung (Einstellung gem. BBHZVO)
  • Sechs Jahre Englischunterricht (ab Sekundarstufe 1) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
  • Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Das begleitete Fahren muss bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
  • Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
  • Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5
  • Mindestgröße Frauen und Männer: grundsätzlich 1,63 Meter. Für Bewerbende, die eine Körpergröße unter 1,63 Meter aufweisen, gibt es die Möglichkeit, sich für den Polizeivollzugsdienst als geeignet zu erweisen. Im Rahmen eines Tests im Laufe des Auswahlverfahrens muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geringere Körpergröße nicht zu einer Beeinträchtigung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt. Der Leistungstest überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst von Bewerbenden erfüllt werden können. Ist dieser erfolgreich absolviert, erhalten Bewerbende unter 1,63 Meter Körpergröße ebenfalls Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.

Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Wir…

  • sind Allround-Profis.
  • arbeiten im Team.
  • sind immer ansprechbar.
  • vertreten Recht und Gesetz.
  • halten uns körperlich und geistig fit.
  • setzen außerdem auf deine Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Neutralität.

Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar

Nach dem dualen Studium startest du in einer Kreispolizeibehörde. Du kannst Wunschstandorte angeben. Dies kann deine Ausbildungsbehörde sein, die Zuordnung erfolgt aber nach dienstlichen Notwendigkeiten. Dein Familienstand und andere soziale Kriterien werden dabei berücksichtigt. Grundsätzlich wirst du zunächst mehrere Jahre in einer Polizeiinspektion im Wach- und Wechseldienst eingesetzt, im Früh-, Spät- und Nachtdienst.

Wenn du in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz kommst, kannst du nach einem Jahr im Wach- und Wechseldienst für zwei Jahre in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft wechseln.

Solltest du deinen Wunschstandort nicht gleich nach Beendigung deiner Ausbildung zugeteilt bekommen haben, hast du die Möglichkeit, dich am landesweiten Versetzungsverfahren zu beteiligen.

Next Level – Fachoberschule Polizei

Sofern du über einen mittleren Schulabschluss verfügst, ist der Start in die Fachoberschule Polizei genau der richtige Weg für dich ins Team 110.

Nach zwei Jahren Schule mit polizei-spezifischen Inhalten hast du das „Fachabitur Polizei” in der Tasche und kannst bei weiterhin charakterlicher und gesundheitlicher Eignung direkt mit dem dualen Bachelor-Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beginnen.

Alle Infos gibts hier!

Duales Studium RIA und RIA IT

Du siehst dich eher in der Polizeiverwaltung als im Streifenwagen?
Dann könnte unser duales Studium als Regierungsinspektoranwärterin oder als Regierungsinspektoranwärter genau das Richtige für dich sein.

Für IT-Versierte bietet die Polizei NRW außerdem den dualen Studiengang zur Regierungsinspektorin oder zum Regierungsinspektor für Verwaltungsinformatik.

Duales Studium Verwaltungsinformatik

Bei dem Begriff IT wirst du ganz hellhörig? Dann hat die Polizei NRW neben dem Studium als RIA IT noch ein weiteres, für dich interessantes Studienangebot: das duale Studium Verwaltungsinformatik.

Gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist den Inhabern eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst bei den Einstellungsbehörden (…) der Länder (…) mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen (…) jede neunte Stelle bei der Einstellung für den gehobenen Dienst, vorzubehalten. Diese Vorgabe trifft auf die landeszentralen Verfahren RIA, RIA-IT und VIT zu. Es gibt also für diesen Bereich Vormerkstellen. Soldaten und Soldatinnen mit Eingliederungsschein oder Zulassungsschein bilden im Verfahren eine eigene Konkurrentengruppe.

Weitere Informationen zum dualen Studium Regierungsinspektor/in (RIA) findest du HIER.

Weitere Informationen zum dualen Studium Regierungsinspektor/in Verwaltungsinformatik (RIA IT) findest du HIER.

Weitere Informationen zum dualen Studium Verwaltungsinformatik (VIT) findet du HIER.

 

Weitere Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr findest du HIER.

Benefits

  • Weiterhin Dienst in Uniform
  • Einmal öffentlicher Dienst, immer öffentlicher Dienst
  • Arbeitsplatz in NRW
  • Heimatnahe Verwendung
  • Nach erfolgreichem Studium garantierte Übernahme in NRW
  • Weiterentwicklungsmöglichkeiten
  • Gehalt im Studium plus ggfls. Übergangsgebührnisse

Soldatentage

23.05.2024 08:30 – 15:00 Uhr, LAFP NRW Standort Brühl

Zusammen mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW informiert der Berufsförderungsdienst NRW Köln interessierte Soldatinnen und Soldaten über berufliche Perspektiven bei der Polizei. Die Veranstaltung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Theorieteil werden die Teilnehmenden über die Studiengänge, das Bewerbungsverfahren, aber auch über den Ablauf des Studiums informiert. Der praktische Teil bietet Einblicke in die fachpraktischen Trainings am Standort Brühl. Die Veranstaltung wird begleitet durch ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nun bei der Polizei in der Lehre tätig sind, aber auch durch Mitarbeitende des Personalwerbungsteams.

Anmeldung über den Berufsförderungsdienst. Genaue Informationen findest Du hier!

13.06.2024 08:30 – 15:00 Uhr, LAFP NRW Standort Selm

Zusammen mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW informiert der Berufsförderungsdienst NRW Münster interessierte Soldatinnen und Soldaten über berufliche Perspektiven bei der Polizei. Die Veranstaltung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Theorieteil werden die Teilnehmenden über die Studiengänge, das Bewerbungsverfahren, aber auch über den Ablauf des Studiums informiert. Der praktische Teil bietet Einblicke in die fachpraktischen Trainings am Standort Selm-Bork. Die Veranstaltung wird begleitet durch ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nun bei der Polizei in der Lehre tätig sind, aber auch durch Mitarbeitende des Personalwerbungsteams.

Anmeldung über den Berufsförderungsdienst. Genaue Informationen findest Du hier!

26.09.2024 08:30 – 15:00 Uhr, LAFP NRW Standort Schloss Holte-Stukenbrock

Zusammen mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW informiert der Berufsförderungsdienst NRW Münster interessierte Soldatinnen und Soldaten über berufliche Perspektiven bei der Polizei. Die Veranstaltung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Theorieteil werden die Teilnehmenden über die Studiengänge, das Bewerbungsverfahren, aber auch über den Ablauf des Studiums informiert. Der praktische Teil bietet Einblicke in die fachpraktischen Trainings am Standort Schloss Holte-Stukenbrock. Die Veranstaltung wird begleitet durch ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die nun bei der Polizei in der Lehre tätig sind, aber auch durch Mitarbeitende des Personalwerbungsteams.

Anmeldung über den Berufsförderungsdienst. Genaue Informationen findest Du hier!

 

Berufsmessen für Soldatinnen und Soldaten

25.04.2024 10:00 – 14:00 Uhr, Schill-Kaserne Wesel

Bei der Berufsmesse für Soldatinnen und Soldaten in der Schill-Kaserne in Wesel werden wir mit einem Informationsstand vertreten sein. Komm uns gerne besuchen!!

Genaue Informationen findest Du hier auf der Seite des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr!

 

14.-18.05.2024 ganztägig, 17. Online Soldatenmesse „Soldata“

Die Karrieremesse für Soldatinnen und Soldaten, deren Dienst bei der Bundeswehr endet. Besucht unseren digitalen Stand. Der Eintritt ist kostenlos auf https://soldata.de/

 

19.09.2024 10:00 – 14:00 Uhr, Westfalen Kaserne Ahlen

Bei der Berufsmesse für Soldatinnen und Soldaten in der Schill-Kaserne in Wesel werden wir mit einem Informationsstand vertreten sein. Komm uns gerne besuchen!!

Genaue Informationen findest Du hier auf der Seite des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr!

Ein Tag bei der Polizei NRW. Erhalte direkt vor Ort Einblicke in das Team 110 in Theorie und Praxis.

Fallbeispiele für die Einstellungsmöglichkeiten bei der Polizei NRW:
1. Beispiel:

P. hat im Jahr 2006 die allgemeine Hochschulreife erworben und leistet als Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere  des Truppendienstes bis zum 31.08.2022 Dienst bei der  Bundeswehr. An der Universität der Bundeswehr studierte er Geschichtswissenschaften. Er hat sich frühzeitig und erfolgreich für das duale Studium bei der Polizei NRW (Beamter im gehobenen Polizeivollzugsdienst) beworben.

Das duale Studium hat er nach seinem Dienstzeitende zum 01.09.2022 angetreten.

Da es für das duale Studium im Polizeivollzugsdienst keine „vorbehaltenen Stellen“ gibt, hat P. den Eingliederungsschein zur Sicherung seines „Besitzstandes“ genutzt.

Durch die Nutzung des Eingliederungsscheins erhält er max. 10 Jahre Ausgleichsbezüge zwischen seinen aktuellen Bezügen bei der Polizei NRW (z. B. Anwärterbezüge) und  einem letzten Gehalt als Hauptmann.

Da sein Lebensunterhalt somit abgesichert ist, kann er sich voll und ganz auf sein Studium konzentrieren. Die Ausgleichsbezüge ebben mit Gehaltssteigerungen und Beförderungen während der zehnjährigen Zahlungsdauer ab.

2. Beispiel:

Stabsunteroffizier K. hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife und eine abgeschlossene kaufm. Berufsausbildung vorweisen können, die er vor der  Bundeswehr absolviert hat. Als SaZ mit einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren hat er sich schon frühzeitig für das duale Studium bei der Polizei NRW (Beamter im gehobenen Polizeivollzugsdienst) interessiert.

Durch den Abschluss der Berufsausbildung verfügt er über die FHR. Zur Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren hat er dienstzeitbegleitende Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstraining ÖD und Vorbereitung ÖD Teil I und II absolviert.

Er hat sich frühzeitig und erfolgreich für das duale Studium bei der Polizei NRW (Beamter im gehobenen Polizeivollzugsdienst) beworben und wurde zum 01.09.2021 eingestellt.

Da seine Dienstzeit am 31.03.2021 geendet ist und das duale Studium am 01.09.2021 begonnen hat, überbrückte er die Zeit mit einer Tätigkeit im erlernten Beruf. Beim zuständigen Bundesverwaltungsamt hat er beantragt, den Beginn der Übergangsgebührniszahlung auf den 01.09.2021 zu verschieben. Somit kann sein duales Studium bei der Polizei mit seinen Förderansprüchen nach § 5 SVG (36 Monate Förderzeit) gefördert werden.

Da in seinem Fall zwei Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst aufeinandertreffen (Anwärterbezüge der Polizei und Übergangsgebührnisse der Bundeswehr), kommt es zur sogenannten Ruhensregelung. Hier werden Teile der Übergangsgebührnisse durch das Bundesverwaltungsamt gekürzt und einbehalten. Auskunft zur Ruhensregelung erteilt das zuständige Bundesverwaltungsamt.

3. Beispiel:

Die Hauptgefreite A. ist am 01.10.2021 als Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL 23 Monate) in die Bundeswehr eingetreten. Vor ihrer Bundeswehrzeit hat sie die Fachoberschulreife erworben, eine dreijährige handwerkliche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und nach der Ausbildung noch 18 Monate im erlernten Beruf gearbeitet. In der Truppe ist sie als Transportsoldatin eingesetzt.

Durch den Besuch einer Jobmesse in ihrer Kaserne erfuhr sie im Gespräch mit den Einstellungsberatenden der Polizei, dass sie mit dem Schulabschluss, der abgeschlossenen Berufsausbildung und der Berufserfahrung nach der Ausbildung, zusammen mit der Zeit als Freiwillig Wehrdienst Leistenden die Hochschulzugangsberechtigung für das duale Studium bei der Polizei erfüllt.

Nach erfolgreicher Bewerbung muss sie für die Zulassung zum dualen Studium bei der Polizei noch eine Zulassungsprüfung bestehen. Nach bestandener Zulassungsprüfung kann sie am 01.09.2023 mit dem dualen Studium beginnen.

4. Beispiel:

Oberstabsgefreiter S. ist unmittelbar nach dem Erwerb der Fachoberschulreife als Freiwillig Wehrdienst Leistender (FWD) für 15 Monate am 01.04.2022 in die Bundeswehr eingetreten. Da es nicht zur geplanten Weiterverpflichtung als Soldat auf Zeit kam, suchte S. das Gespräch mit einer Förderungsberaterin seines zuständigen Standortteams in Wesel.

S. ist an einer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst interessiert und kann sich eine Tätigkeit als Polizeibeamter beim Land NRW sehr gut vorstellen. Allerdings fehlt ihm die Hochschulzugangsberechtigung für das duale Studium.

Seine Förderungsberaterin hat ihn über den neuen Bildungsgang FOS Polizei informiert. Hier stellt die Polizei NRW für das Jahr 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes rund 350 Schulplätze an ausgewählten Berufskollegs in NRW zur Verfügung.

Nach einem weiteren Beratungsgespräch bei einem Einstellungsberater der heimischen Kreispolizeibehörde, hat er sich für die FOS Polizei beworben (Schulbeginn Herbst 2023).

Nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW hat er die Einstellungszusage erhalten und konnte sich beim heimischen Hansa-Berufskolleg in Münster mit der Einstellungszusage für den Bildungsgang FOS Polizei anmelden.

Nach erfolgreichem Erwerb der Fachhochschulreife und einer Überprüfung der gesundheitlichen Eignung, kann er voraussichtlich zum 01.09.2025 das duale Studium bei der Polizei NRW aufnehmen.

5. Beispiel:

Hauptfeldwebel H. hat vor dem Eintritt in die Bundeswehr den Hauptschulabschluss erworben und seine Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker erfolgreich abgeschlossen. Während seiner Dienstzeit von 15 Jahren erfolgte die Fortbildung zum Industriemeister Metall. Mit diesem Fortbildungsabschluss verfügt H. über die Hochschulzugangsberechtigung und kann sich für das duale Studium bei der Polizei NRW bewerben.

Mit seinen geminderten Förderansprüchen nach § 5 SVG ist die Förderung des dualen Studiums vollumfänglich möglich. Als SaZ 15 nutzt H. den Zulassungsschein, und bekommt neben der Förderung des Studiums nach § 5 SVG erhöhte Übergangsgebührnisse zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes.

Da in seinem Fall zwei Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst aufeinandertreffen (Anwärterbezüge der Polizei und Übergangsgebührnisse der Bundeswehr) kommt es zur sogenannten Ruhensregelung. Hier werden Teile der Übergangsgebührnisse durch das Bundesverwaltungsamt gekürzt und einbehalten. Auskunft zur Ruhensregelung erteilt das zuständige Bundesverwaltungsamt.

6. Beispiel:

N. ist SaZ 4 und hat direkt nach dem Abitur am 01.09.2019 als Sanitätssoldatin ihren Dienst bei der Bundeswehr in Rheine angetreten.

In den Beratungsgesprächen mit der Förderungsberaterin des Standortteams Münster hat sie von Beginn an den Wunsch geäußert, Polizeibeamtin beim Land NRW zu werden. Zur Informationsgewinnung nahm sie 2022 am digitalen Soldatentag der Polizei NRW teil. Hier erhielt Sie durch die Einstellungsberatung des Polizeipräsidiums Münster erste Informationen über das Bewerbungsverfahren und den Studienverlauf.

In einem weiteren persönlichen Gespräch mit der Einstellungsberatung Münster wurden die Bewerbungsunterlagen vorbereitet. Ihre Bewerbung war erfolgreich, so dass sie direkt nach Dienstzeitende am 01.09.2023 das duale Studium aufnehmen kann.

Aufgrund ihrer zeitlichen Förderansprüche von 12 Monaten (SaZ 4), kann das duale Studium nur anteilig (12/36) gefördert werden. Nach Ende der unter Beachtung der Ruhensregelung gezahlten erhöhten Übergangsgebührnisse, muss sie den Lebensunterhalt aus den Anwärterbezügen bestreiten.

Aus der Bundeswehr ins Team 110!

Einst Flecktarn, heute Polizeiuniform: Ehemalige Soldaten erzählen von ihrem beruflichen Neuanfang bei der Polizei NRW

Wieso sich die Kollegen beruflich für ein neues Kapitel als Polizisten entschieden haben? Welche Erfahrungen aus der Bundeswehrzeit - mit Blick auf den Polizeidienst - hilfreich sein können? Und was das Ganze auf finanzieller Ebene bedeutet? Diesen und weiteren Fragen widmen sich die Polizeibeamten Torsten, Rüdiger und Christoph mit ihren persönlichen Erfahrungen im Interview.


Bitte akzeptiere die Marketing-cookies um dieses Video zu sehen.

Bitte akzeptiere die Marketing-cookies um dieses Video zu sehen.
Torsten Jobview SaZ
Rüdiger Jobview SaZ

Name: Alves
Vorname: Christoph
Alter: 45 Jahre
Dienstgrad: Polizeihauptkommissar (PHK)
Werdegang Polizei:
  • Start September 2008 (erstes Bachelor-Polizeistudium im Land NRW)
  • dienstliche Verwendung im Wach- und Wechseldienst, Tutor (direkte Ansprechperson für die Studierenden innerhalb der Ausbildungsbehörde), stellvertretender Wachhabender, vollständig ausgebildeter Einsatzbearbeiter der Leitstelle (SB LSt)
  • seit September 2018 Dienst beim Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) als Lehrender in der Ausbildung (LiA); PolizeianwärterInnen das jeweilige polizeiliche Wissen in Theorie und Praxis für Ihre anstehenden Studienabschnitte vermitteln
Werdegang Bundeswehr:
Ich habe vom 1. Juli 1998 bis zum 31. Juli 2010 meinen Dienst bei der Bundeswehr im PzPiBtl 1 (Panzerpionierbataillon) –davor PiBtl 1 – in Holzminden im südlichen Niedersachsen versehen.
Begonnen bei der Bundeswehr habe ich als damals „freiwillig Längerdienender“ (W23), bevor ich mich dann für die Offizierslaufbahn beworben habe. Nach erfolgreichem Auswahlverfahren folgten Verwendungen als Gruppenführer, stellvertretender Zugführer, Zugführer, stellvertretender Kompaniechef einer Grundausbildungs-kompanie und schließlich als Stabsabteilungsleiter im Führungsgrundgebiet 6. Die Zeit beinhaltete Auslandseinsätze auf dem Balkan und
in Afghanistan.

Frage: Wie lange hast du Dienst bei der Bundeswehr gemacht und seit wann bist du bei der Polizei?
Antwort: Mein Dienstverhältnis war SaZ 12 (Soldat auf Zeit ab dem 1. Juli 1998), bevor ich zum 1. September 2008 zur Polizei NRW gewechselt bin.
Frage: Wie bist du auf den Polizeiberuf aufmerksam geworden?
Antwort: Auf die Polizei aufmerksam geworden bin ich damals durch das Internet, sowie das Radio. In beiden Medien wurde damals über den neuen Studiengang der Polizei NRW berichtet.
Frage: Welche Gemeinsamkeiten haben Polizei und Bundeswehr?
Antwort: Bei beiden Institutionen repräsentiere ich die demokratische Grundordnung eines Staates bzw. des jeweiligen Bundeslandes als Uniformträger und bin somit Mitglied der exekutiven Staatsgewalt.
Ferner bin ich in beiden Bereichen physischen und psychischen Belastungen sowie Grenzsituationen ausgesetzt, in denen ich schnell eine Entscheidung treffen muss. Beide Tätigkeiten erfordern eine gewisse sportliche Grundfitness ein, um den mannigfaltigen Herausforderungen besser gewachsen zu sein. Als Waffenträger, welches mit beiden Tätigkeitsfeldern einhergeht, muss ich mir frühzeitig darüber klar werden, diese eventuell auch gegen Menschen zu richten und sogar im schlimmsten Fall zu benutzen, in dem ich auf einen Menschen schieße.
Mein erster stellvertretender Brigadegeneral hat mir in einem sehr persönlichen Gespräch einmal etwas mit auf meinen Weg gegeben, was sich auf beide Tätigkeiten optimal und zu 100 Prozent transferieren lässt, wobei die Reihenfolge variabel ist:
„… Einstehen, Vornstehen, Geradestehen…“
Frage: Was sind die größten Unterschiede?
Antwort: Obwohl beide Bereiche ganz klare Strukturen aufweisen, arbeitet das eine System hierarchisch und das andere kooperativ. Beides hat seine Daseinsberechtigung und gibt der jeweiligen Institution Recht an deren Durchführung, wobei ich teilweise die hierarchischen Strukturen etwas mehr präferiere. Obwohl man als Angehöriger der Bundeswehr vermeintlich meint Belastung zu kennen und diese auch zu meistern, ist die Belastung im Bereich der Polizei eine andere, die im Regelbetrieb deutlich höher ist (alltägliche Gefahren,
Schichtdienst, etc…).
Frage : Welche Erfahrungen aus deiner Bundeswehrzeit konntest du mitnehmen und welchen haben dir im dualen Studium und im Dienst weitergeholfen?
Antwort: Der Umgang mit Menschen ist ein sehr wichtiger Aspekt, welcher mir sehr in meinem neuen Betätigungsfeld geholfen hat. Auch die Erfahrung eventuell „Grenzsituationen“ erfahren zu haben, können dir in deinem neuen polizeilichen Aufgabenfeld sehr hilfreich sein. Jegliche Gestaltung von Vorträgen und das freie Reden fallen einem deutlich leichter.
Frage: Wie hat der Wechsel finanziell funktioniert? Stichwort: Übergangsgebühr.
Antwort: Der finanzielle Wechsel war bei mir unkompliziert, da ich während des Studiums Übergangsgebührnisse bezogen habe und somit teilweise mehr verdient habe als zu meiner aktiven Zeit. Dies ist aber immer unterschiedlich und bei jedem einzeln zu bewerten, da es ja davon abhängt wie lange man bei der Bundeswehr war und gegebenenfalls welche BFD-Maßnahmen schon durchgeführt worden sind. Ferner
hatte ich einen guten Sachbearbeiter, der bei allen Fragen unterstützt hat!
Frage:Hast du noch Tipps für Bundeswehrangehörige, die zur Polizei wechseln möchten?
Antwort: Informiere dich frühzeitig ob du alle Voraussetzungen erfüllst oder wie du diese erreichen kannst und bespreche dein weiteres Vorgehen mit dem Personalwerbenden der Polizei, eventuell mit der Prüfungskommission und dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), sowie deinen Vorgesetzten. Und vor allem: Glaube an dich und deine Fähigkeiten und bring dich als Einzelner in das Team mit ein!

Name: Paffrath
Vorname: Rüdiger
Alter: 51 Jahre
Dienstgrad: Polizeihauptkommissar (PHK)
Werdegang Polizei:
  • bei der Polizei NRW seit 1995 (Eintritt: 95/X, Polizeiausbildungsinstitut Linnich (PAI))
  • Wach- und Wechseldienst im Landrat Bergheim, Düren, Heinsberg
  • Einsätze als Streifenbeamter, Wachdienstführer (WDF), Kradfahrer,Ausbildung für die Alarmhundertschaft, Ausbildung für den Personenschutz, Auslandsverwendung 2 Jahre für GPPT Afghanistan (Kabul und Mazar als Lehrender und für die Stabsarbeit, Security, Verbindungsoffizier zur Bundeswehr)
  • derzeit: Lehrender in der Bachelor-Ausbildung beim Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) in Brühl
Werdegang Bundeswehr:
  • 15.11.1991 (Zwischenquartal) Luftwaffe, Luftwaffensanitätsschule in Giebelstadt, Bayern
  • 02/92 – 10/95 Luftwaffenausbildungsregiment II in Budel / NL (Deutsche Streitkräfte Niederlande)
  • Verwendung als Ausbilder u. Militärkraftfahrer, BCE, Sanitäter (SanMat)

Frage: Wie bist du auf den Polizeiberuf aufmerksam geworden?
Antwort: Ich musste mich am Ende meiner Verpflichtungszeit entscheiden (ob ich weiter Soldat bleibe, wieder als Augenoptiker arbeite oder etwas Neues mache). Die polizeiliche Tätigkeit hat mich interessiert, so habe ich selbst den Kontakt zur Polizei gesucht und schließlich in Münster angerufen.
Frage: Welche Gemeinsamkeiten haben Polizei und Bundeswehr?
Antwort: Ja, sehr viele! Uniformtragen, an Besprechungen teilnehmen, hoheitliche Aufgaben erfüllen, schlicht: das Dienen.
Frage: Was sind die größten Unterschiede?
Antwort: Zu meiner Zeit die Führungsstile. Befehl und Gehorsam bei der Bundeswehr. Der kooperative Führungsstil bei der Polizei. Den Polizei-Stil finde ich besser; hier kann
man sich mehr mit eigenen Ideen einbringen, kann selbst im Rahmen der Gesetze „Sachverhaltslösungen“ finden. Auch der Gesamtauftrag ist ein anderer. Die BW sichert nach außen, wir als Polizei nach innen.
Frage: Welche Erfahrungen aus deiner Bundeswehrzeit konntest ihr mitnehmen und welche haben dir im dualen Studium und im Dienst weitergeholfen?
Antwort: Das Entscheidungs-Hierarchie-Denken. Das habe ich bei der BW kennengelernt und auch bei der Polizei sind diese vermeintlichen „Entscheidungsebenen“ (auf dem
Dienstweg, a.d.D.) keine anderen. Bei der Polizei ist das Ganze „gefühlt“ etwas kooperativer. Man muss in diese Hierarchie-Gesellschaften hineinwachsen. Ständig (quartalsmäßig) „neue Leute“ kennen zu lernen, hat mir geholfen, mich
schneller auf Neues einzulassen und andere Sichtweisen schneller zu verstehen.
Frage: Wie hat der Wechsel finanziell funktioniert? Stichwort: Übergangsgebühr.
Antwort: Die Übergangszeit verlief reibungslos. Die
Übergangsgebührnisse wurden problemlos monatlich ausbezahlt. Für die Übergangszeit ist man sogar bestens
finanziell abgesichert. Da ist jeder Monat „Weihnachten“.
Frage: Hast du noch Tipps für Bundeswehrangehörige, die zur Polizei wechseln möchten?
Antwort: Ja, sich frühzeitig und umfangreich informieren. Löse dich von dem Gedanken, dass man dir vorgibt, was zu tun ist. Die Polizei muss nur sehr selten „Gegner“ bekämpfen. Die Polizei löst Lagen mit Konfliktpotenzial zunächst verbal – die Kommunikation ist tatsächlich unsere stärkste
Waffe. Eskalationsstufen kennen wir, die letzten Mittel will aber niemand ausschöpfen müssen. Wenn man sich vorstellen kann, den Polizeiberuf so auszuüben, dass man jederzeit selbst die Maßnahmen anstelle des Gegenübers ertragen könnte, also sprich: selbst so in der konkreten Situation behandelt werden möchte, dann passt das alles schon. Dann kann es funktionieren!

Name: Wessels
Vorname: Torsten
Alter: 45 Jahre
Dienstgrad: Polizeihauptkommissar (PHK)
Werdegang Polizei:
  • Start September 2002, duales Studium bei der Polizei NRW
  • Wach -und Wechseldienst in Dortmund, Tutor für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter, Wachhabender und Planer tätig
  • Seit 2013 als Lehrender beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) in Selm; Fächer: Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle, Verkehrssicherheitsarbeit Schießen/Nichtschießen, Eingriffstechniken, Fahrsicherheitstraining und Erste Hilfe.
Werdegang Bundeswehr:
  • dreimonatigen Grundausbildung im Luftwaffenausbildungsregiment 2
  • Fluggerätmechaniker beim Jagdgeschwader 71 in Wittmund
  • Unteroffizierslehrgang an der Unteroffiziersschule der Luftwaffe in Appen und Lehrgang für Luftfahrzeugmechaniker an der Technischen Schule der Luftwaffe in Kaufbeuren
  • Dienstzeitende als Stabsunteroffizier nach vier Jahren

 


Frage: Wie lange hast du Dienst bei der Bundeswehr gemacht und seit wann bist du bei der Polizei?
Antwort: Ich war vier Jahre als „Soldat auf Zeit“ bei der Bundeswehr. Da ich vor der Bundeswehrzeit eine Ausbildung zum Fluggerätmechaniker absolviert habe und berufsnah eingesetzt wurde, startete ich direkt als Hauptgefreiter UA (Unteroffizieranwärter) bei der Luftwaffe. Am 1. September 2002 habe ich als Kommissaranwärter bei der Polizei NRW mit dem dualen Studium begonnen.
Frage: Wie bist du auf den Polizeiberuf aufmerksam geworden?
Antwort: Der Beruf des Polizeibeamten hat mich tatsächlich bereits seit meiner Kindheit fasziniert. Die Erzählungen meines Schwagers (Polizeibeamter) vom spannenden und abwechslungsreichen Polizeialltag haben mich zusätzlich überzeugt, mich bei der Polizei zu bewerben.
Frage: Welche Gemeinsamkeiten haben Polizei und Bundeswehr?
Antwort: Der Teamgeist ist bei der Bundeswehr und der Polizei von entscheidender Bedeutung. Die herausfordernde und spannende Tätigkeit in einer kameradschaftlichen bzw. kollegialen Gemeinschaft bestimmt den Berufsalltag. Gut
funktionierende Teamarbeit und volles Vertrauen in meine Kameraden/Kollegen bilden den Grundstein des dienstlichen Erfolges. Das Tragen der Uniform und der dazugehörige Schuhputz zählen natürlich auch zu den Gemeinsamkeiten. Als Uniformträger bzw. Waffenträger steht man immer unter
besonderer Beobachtung, da spielt das äußere Erscheinungsbild eine besondere Rolle.
Bei der Bundeswehr erlangt man eine Vielzahl an Kenntnissen und Fähigkeiten, die ebenfalls im Polizeidienst Anwendung finden.
Auch das Arbeiten in hierarchischen Strukturen ist einem Soldaten bereits vertraut.
Es gibt möglicherweise auch mal Herausforderungen, die einen an das persönliche Limit bringen. Die körperliche Fitness stellt die Grundlage einer erfolgreichen Einsatzbewältigung dar.
Frage: Was sind die größten Unterschiede?
Antwort: Die Art der Aufgabenbewältigung ist unterschiedlich. Bei der Bundeswehr machte ich die Erfahrung, dass die Befehlstaktik überwog. Im Dienstalltag bei der Polizei überwiegt hingegen das Führen mit Auftrag. Gerade im täglichen Streifendienst müssen permanent selbstverantwortliche Entscheidungen getroffen werden.
Ein weiterer großer Unterschied ist die Tätigkeit an sich, insbesondere bezogen auf den Kontakt zu Zivilpersonen. Während ich bei der Bundeswehr nur äußerst selten Kontakt zur Zivilbevölkerung hatte, stehen gerade dieser Bürgerkontakt und die Bürgernähe im Vordergrund der polizeilichen Arbeit. Genau dieser Kontakt zu einer Vielzahl unterschiedlicher Menschen ist es, was den Polizeiberuf so spannend und vielseitig macht.
Frage: Welche Erfahrungen aus deiner Bundeswehrzeit konntest du mitnehmen und welche haben dir im dualen Studium und im Dienst weitergeholfen?
Antwort: Meine kameradschaftlichen Erfahrungen aus der Bundeswehrzeit haben es mir leicht gemacht, mich in das Gemeinschaftsgefüge einzugliedern. Zudem war mir das  tragen einer Uniform und die damit verbundene Verantwortung und Außenwirkung bereits bekannt. Für das praktische Training während des Studiums waren meine  Kenntnisse im Umgang mit Schusswaffen und anderen  Einsatzmitteln von Vorteil. Meine körperliche Fitness half mir, die sportlichen Anforderungen problemlos zu bestehen.
Frage: Wie hat der Wechsel finanziell funktioniert? Stichwort: Übergangsgebühr.
Antwort: Soldaten auf Zeit erhalten nach Ende ihrer Dienstzeit eine Übergangsbeihilfe als Einmalzahlung sowie Übergangsgebührnisse als monatliche Zahlung in Abhängigkeit von ihrer zurückgelegten Dienstzeit. Für Soldaten auf Zeit, die sich grundsätzlich mindestens zwölf Jahre verpflichtet hatten, gibt es noch weitere Unterstützungen. Es ist sicherlich sinnvoll, sich im Vorfeld über die finanzielle Situation zu informieren. Hier spielen individuelle Lebensumstände eine Rolle.
Frage: Hast du noch Tipps für Bundeswehrangehörige, die zur Polizei wechseln möchten?
Antwort: Ich empfehle die Kontaktaufnahme zum Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr und zu den Personalwerbenden der Polizei. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Hospitation, einen Einblick in Abschnitte des dualen Studiums bei der Polizei zu gewinnen.​
In den sozialen Netzwerken gibt es sehr interessantes und informatives Material zum Thema Karriere bei der Polizei NRW.

 

Jetzt bewerben!

Hier kannst Du Dich ganzjährig bewerben. Du hast noch Fragen?
Sprich persönlich mit uns oder triff uns auf unseren Info-Veranstaltungen.

Hier kannst du uns erreichen:

bundeswehr.lafp@polizei.nrw.de
polizeiberuf@polizei.nrw.de
Hotline: 0251/7795-5353
WhatsApp: 0173 96 1 96 00

Jetzt bewerben Kontakt aufnehmen Veranstaltungen