FAQ Voraussetzungen für eine Bewerbung
Persönliche Voraussetzungen:
Grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger
Ja – aber unter besonderen Voraussetzungen!
Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird hier einzeln geprüft.
Am Tag der Einstellung (im Regelfall der 01.09.) darf man noch nicht 37 Jahre alt sein.
Ausnahmen gibt es für
*Soldatinnen/Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück).
*Bewerberinnen und Bewerber, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
*Bewerberinnen und Bewerber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.
*Bewerberinnen und Bewerber, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit, jedoch pro Kind/Angehörigen um höchstens drei Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.
Dein Body-Mass-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht kleiner sein als 18 kg/m² und nicht größer als 27,5 kg/m².
Die Mindestgröße liegt bei der Polizei NRW für Frauen und Männer grundsätzlich bei 163 cm.
Bewerbenden, die eine Körpergröße unter 1,63 m aufweisen, wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines individuellen Tests den Nachweis zu erbringen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zu einer Beschränkung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt.
Mit einem erfolgreich absolvierten Test, der mit Blick auf eine vollumfängliche und sachgerechte polizeiliche Aufgabenwahrnehmung die dafür notwendigen physischen Anforderungen überprüft und sicherstellt, erhalten Bewerberinnen und Bewerber unter 1,63 m Körpergröße Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.
Du musst polizeidiensttauglich sein.
Diese Einstufung erfolgt im Regelfall durch die polizeiärztliche Untersuchung. In Einzelfällen kann es auch schon im Rahmen der Vorauswahl, aufgrund deiner eingereichten medizinischen Unterlagen, dazu führen, dass du als untauglich für den Polizeidienst eingestuft wirst.
Bezüglich deiner gesundheitlichen Vorgeschichte können an dieser Stelle aber keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Entscheidung im Rahmen des Auswahlverfahrens. Falls du unsicher bist, ob deine medizinische Vorgeschichte die Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge haben könnte, kannst du deine Personalwerbung vor Ort kontaktieren!
Sehfähigkeit:
*Bis zum 20. Lebensjahr benötigst du mindestens 50 % Restsehschärfe auf jedem Auge.
*Ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Restsehschärfe von mindestens 30 % je Auge.
*Es gibt jedoch noch andere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit, die eine Einstellung verhindern können (z. B. Farbsinnstörungen).
*Bei einer Beeinträchtigung musst du uns den “augenärztlichen Befundbericht” von einem Augenarzt ausfüllen lassen. Bitte beachte, dass die Kosten von dir selber getragen werden müssen. Die Kosten für den augenärztlichen Befund können sehr stark variieren. Erkundige dich deshalb vorab gerne in unterschiedlichen augenärztlichen Praxen.
Sollte bei dir eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, muss ein augenfachärztliches Zeugnis über den komplikationslosen Heilungsverlauf, welches die nach den Empfehlungen der KRC (Kommission Refraktive Chirurgie) erforderlichen Angaben zur prä- und postoperativen Diagnostik und dem durchgeführten Operationsverfahren enthält, vorgelegt werden.
Ein solches Zeugnis darf frühestens sechs Monate nach der Laseroperation durch jede Augenärztin/ jeden Augenarzt angefertigt werden und muss vor der Einstellung eingereicht werden.
Die Kosten für dieses augenärztliche Zeugnis werden von uns nicht übernommen.
Der Untersuchungsumfang für das postoperative augenärztliche Zeugnis umfasst mindestens:
*Untersuchung der Hornhauttopographie mittels computergestützter Videokeratoskopie (mit Angaben zur Hornhautdicke)
*Prüfung der unkorrigierten und korrigierten Sehschärfe
*Messung des Augeninnendruckes
*Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
Vorher sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und das durchgeführte Operationsverfahren vorzulegen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens im LAFP in Münster findet ein persönliches Formal-/Abschlussgespräch statt. In diesem Gespräch wirst du u. a. gefragt, ob du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob du Schulden oder Verbindlichkeiten hast. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. Leasingverträge, stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.
Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Studierenden spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres nach der Einstellung die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.
Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
Du darfst dich in jedem Bewerbungszeitraum nur einmal bewerben! Die genauen Stichtage entnimmst du bitte der Startseite. Bist du dir nicht sicher? Erkundige dich bei der Bewerbungshotline unter: 0251/ 7795-5353 oder per WhatsApp: 0173-9619600.
Um das Studium an der Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) beginnen zu können, musst du zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang zum Bachelorstudiengang steht dir offen, wenn du ein Abitur bzw. die volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung (siehe unten) hast.
Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen und nicht schon bei der Bewerbung.
Bewerbung mit Ausbildung und Berufserfahrung
Die Qualifikation nach BBHZVO ist unabhängig von der Schulbildung. Du musst allerdings eine der folgenden Voraussetzungen (§2 – §4 BBHZVO) nachweisen:
§ 2 BBHZVO
Eine der folgenden Voraussetzungen trifft auf dich zu:
- Du besitzt einen Meisterbrief im Handwerk.
- Du besitzt einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
- Du besitzt eine vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie für sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe.
- Du besitzt den Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz.
- Du besitzt einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.
§ 3 BBHZVO
- Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert
und
- bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.
- Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.
§ 4 BBHZVO
- Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert
und
- bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
- Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelferin/ Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes und der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch dich nachgewiesen werden.
In den Fällen des § 4 BBHZVO muss zunächst eine Zugangsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung wird durch die Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) durchgeführt. Bewirb dich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden.
Informationen zur Zugangsprüfung an der HSPV NRW findest du unter:
https://www.elearning.fhoev.nrw.de/goto.php?target=cat_31&client_id=fhoev
Sportliche Voraussetzungen (DSA/RSA):
Deutsches Sportabzeichen
Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres musst du ein gültiges Deutsches Sportabzeichen in Bronze einreichen.
Der Nachweis darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.
Wichtig: Bitte beachte, dass du in dem Jahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest, den Nachweis für Erwachsene erbringen musst.
Im Bereich Ausdauer ist eine der folgenden Laufdisziplinen nachzuweisen:
- Jugendliche: 800-m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf (hier muss über eine bestimmte Zeit ununterbrochen gelaufen werden),
- Erwachsene: 3.000-m-Lauf oder 10.000-m-Lauf.
Andere Ausdauersportarten werden nicht akzeptiert.
Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch dich oder deiner Prüferin bzw. deinem Prüfer mit Vorlage der Prüfkarte beim Stadtsportbund deiner Stadt beantragt werden.
Geht aus der Urkunde die Ausdauerdisziplin nicht hervor, ist die Prüfkarte mit einzureichen.
Bitte beachte, dass dieser Verwaltungsvorgang mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Oft kann das Sportabzeichen in Schulen oder bei lokalen Sportvereinen erworben werden, weiterhin bieten einige Polizeibehörden vor Ort auch die Abnahme für Bewerberinnen und Bewerber an. Bitte wende dich diesbezüglich an deine örtliche Personalwerbung, deren Kontaktdaten du hier findest.
Denke bitte daran, frühzeitig mit dem Training zu beginnen.
Schwimmnachweis
Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls spätestens bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein.
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold.
Das Rettungsschwimmabzeichen kann nur durch bestimmte Organisationen abgenommen und bescheinigt werden. Das Deutsche Schwimmabzeichen kann in der Regel in den meisten Schwimmbädern bei den Schwimmmeistern erworben werden.
Denke bitte daran, dich frühzeitig um die jeweiligen Abnahmemodalitäten zu kümmern und entsprechend zu trainieren.
Tätowierungen/Körperschmuck:
Bitte mache entsprechende Angaben bereits in der Online-Bewerbung.
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich.
Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere:
- Tätowierungen,
- Piercings,
- Skarifikationen,
- Implantate und Vergleichbares.
Ein körperlicher Eignungsmangel liegt vor, wenn durch den Körperschmuck – auch noch nach seiner (soweit möglichen) Entfernung – während des Dienstes eine Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen begründet oder erhöht wird.
Darüber hinaus besteht ein Eignungsmangel immer dann, wenn der Körperschmuck eine inhaltliche Aussage trifft, die im Widerspruch zum Grundgesetz und der Rechtsordnung steht und/oder Rückschlüsse auf Wesenszüge und Verhaltensweisen der Bewerberin bzw. des Bewerbers zulässt, die nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Beruf erfordert (vgl. § 34 Abs. 2 BeamtStG).
Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Körperschmuck bzw. die Tätowierung eine Darstellung zum Inhalt hat, die:
• verfassungswidrig bzw. extremistisch ist,
• sexistisch und/oder geschlechterdiskriminierend ist,
• allgemein entwürdigend und/oder diskriminierend ist,
• Gewalt verherrlichend ist,
• die Würde des Menschen verletzt,
• Nähe zu kriminellen Kreisen und Gruppierungen ausdrückt.
Ein Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne).
Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass du eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegst. Nur so ermöglichst du uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.
Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt.
Hinsichtlich der Tätowierung von fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir dich im Zweifelsfall auffordern, eine Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer beizubringen.
Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu tragen.
Falls du dir unsicher bist, ob dein Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wende dich bitte an die für dich zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber, deren Kontaktdaten finden Sie hier.
Sportförderung:
Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe der Bewerbung. Das Ziel ist, eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.
Wann kommt für dich eine Möglichkeit einer Förderung in Betracht?
Deine ausgeübte Sportart sollte im Jahr deiner Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen. Die Festlegung der olympischen Disziplinen erfolgt durch die„Olympic Programm Commission“ des IOC.
Welche Bereiche sind von der Sportförderung ausgenommen?
Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten.
Damit wir prüfen können, ob du die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch nehmen kannst, gebe dies bitte in der Online-Bewerbung an. Wir kommen dann im Laufe des Bewerbungsverfahrens persönlich auf dich zu.
FAQ “deine Bewerbung”
Vorbereitung der Bewerbung / Erste Phase – Vorauswahl
Die Bewerbung in der ersten Phase besteht zunächst aus der Online-Bewerbung im Jobportal. Im Anschluss daran erhältst du eine E-Mail, an deine angegebene E-Mailadresse, mit allen weiteren Informationen. Im Jobportal/Meine Karriere werden dir die erforderlichen Basisformulare inkl. Lebenslauf zeitgerecht als Download zur Verfügung gestellt. Fülle alles gewissenhaft aus und lade die geforderten Unterlagen wieder im Jobportal hoch. Ebenso wird dich zeitnah die Sachbearbeitung der Vorauswahl per E-Mail anschreiben und dir mitteilen, welche zusätzlichen Unterlagen von dir noch eingereicht werden müssen.
Wichtig! Erst nach dem Upload der Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!
Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bis zur Einladung zum ersten Testtag oder einer sonstigen Rückmeldung von uns zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen. Die Einladung wird dir jedoch rechtzeitig zugehen (spätestens 14 Tage vor dem Termin). Du befindest dich solange im Auswahlverfahren, bis du einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhältst.
Wenn du während der Wartezeit Fragen hast, kontaktiere einfach deine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort, unsere Hotline: 0251/7795-5353 oder antworte auf unsere letzte E-Mail, die du erhalten hast.
erforderliche Dokumente der ersten Phase – Vorauswahl:
- Basisformulare inkl. Lebenslauf
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde
- weitere individuelle Unterlagen. Diese werden persönlich per E-Mail durch die Sachbearbeitung bei dir angefordert. Hier erhältst du eine Checkliste, um nichts zu vergessen.
Nein, bis auf eine kleine Ausnahme:
Lediglich die den Aufenthalt von Nicht EU Bewerbenden reglementierenden Dokumente sind weiterhin als gut lesbare beglaubigte Kopie (gerne auch als Scan) einzureichen oder durch vorzeigen des Originals zu bestätigen.
Zweite Phase – medizinische Vorauswahl (postalische Zusendung!)
Die zweite Phase beginnt, wenn du den ersten Auswahlverfahrenstag (PC-Test in Münster) bestanden hast. Nun erwarten wir die Zusatzformulare und ggf. persönliche ärztliche Unterlagen von dir.
Die Zusatzformulare und andere ärztliche Unterlagen unterliegen einem besonderen Datenschutz und müssen uns postalisch zugesandt werden – ein Upload ist nicht möglich!
Die Zusatzformulare werden dir ebenfalls als Download im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente zur Verfügung stehen.
Bitte sende deine Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:
LAFP NRW
Dezernat 53
Weseler Straße 264
48151 Münster
Bitte beachte bei den Zusatzformularen die Ausfüllhinweise (Vorblatt)!
Es kann aber durchaus sein, dass du weitere Fragen hast. Dann ruf an! Dein Team 110 hilft dir. Hotline: 0251/7795-5353.
erforderliche Unterlagen der zweiten Phase:
- Zusatzformulare
- ggf. weitere ärztliche Unterlagen
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Ausweisdokument
- Schul– und evtl. Berufs– und Prüfungszeugnisse, aus denen hervorgeht, dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die volle Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen erreicht ist (das letzte vorliegende Zeugnis, falls dir das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt).
Bei einer Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung muss die Schulbildung und die Berufserfahrung nachgewiesen werden. Ein lückenloser Nachweis der Beschäftigungsverhältnisse ist erforderlich.
Falls du deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, benötigst du eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung.
*Ein Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (Sollte dies auf deinem Abschlusszeugnis nicht vermerkt/erkennbar sein, sende und bitte die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten Klasse zu.) oder ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Falls du zum Zeitpunkt der Einstellung bereits 37 Jahre alt bist: Entsprechende Nachweise zur Begründung der Ausnahmeregelung (z.B. SAZ12, Wehrpflicht, Bundes-/Jugendfreiwilligendienst, soziales- oder ökologisches Jahr, Betreuungszeiten, Pflegezeiten)
- Falls du Spitzensportlerin oder Spitzensportler bist (Sportförderung): eine Bestätigung der Kaderzugehörigkeit zum Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) – alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK) – oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine Empfehlung deines Sportfachverbandes.
- Falls du eingebürgert wurdest: eine Kopie der Einbürgerungsurkunde.
- Falls du Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler bist: den Registrierschein des Grenzdurchgangslagers.
- Falls du Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger bist: eine Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung oder Niederlassungserlaubnis.
Spätestens bis zum 01.07. des Einstellungsjahres erwarten wir…
- einen Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Bronze),
das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf (Infos Deutsches Sportabzeichen).
Wichtig: Bitte beachte, dass du in dem Jahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest, den Nachweis für Erwachsene erbringen musst. - einen Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mind. Bronze) oder einen Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold, das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf.
- einen Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe (hierzu zählt auch begleitetes Fahren ab 17). Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
FAQ zum „Polizei NRW Auswahlverfahren”
Bitte mache entsprechende Angaben bereits in der Online-Bewerbung.
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich.
Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere:
- Tätowierungen,
- Piercings,
- Skarifikationen,
- Implantate und Vergleichbares.
Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und Assessment-Center (AC) wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert (ROW) ausgedrückt. Die Höhe deines persönlichen Rangordnungswertes hängt von deiner gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der Gesamtrangliste ist natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerbenden abhängig. Wenn du zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst hast, ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle deine Mitbewerbenden jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht dein Wert mit acht im hinteren Bereich der Rangliste. Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests) als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen. Solltest du deinen ROW nicht kennen, kann dieser über deine Personalwerberin/deinen Personalwerber erfragt werden. Insgesamt gilt: Je höher der Rangordnungswert, desto besser sind deine Einstellungschancen.
Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten:
- Administrative Vorauswahl
- Computergestützter Test (PC-Test)
- Medizinische Vorauswahl
- Assessment-Center (AC)
- Polizeiärztliche Untersuchung (HU)
- Nachauswahl
Die Tage AC und HU können auch in getauschter Reihenfolge stattfinden!
Vorauswahl
Im Rahmen der sogenannten „administrativen Vorauswahl“ werden deine Daten der Online-Bewerbung, die Basisformulare und die eingereichten persönlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und deine Voraussetzungen gecheckt.
Wenn diese Prüfung soweit vollständig und ohne Beanstandung ist, wirst du (ohne vorherige ärztliche Beurteilung) zunächst zum ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen.
Die Einladung erfolgt über das Jobportal/Meine Karriere. Wir stellen dir Termin-Slots zur Verfügung und du buchst dich selber ein.
PC-Test
Der PC-Test findet beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt.
Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen.
Die Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.
Auf diesen Test solltest du dich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst du im Buchhandel.
Im Regelfall erhältst du das Ergebnis des PC-Tests vor Ort.
Wenn du den Test nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.
Wenn du die erste Phase (Bewerbung und erfolgreicher erster Auswahlverfahrenstag) abgeschlossen hast, beginnt die zweite Phase.
Jetzt musst du dir im Jobportal die Zusatzformulare herunterladen und diese ebenfalls binnen zwei Wochen einreichen. Bitte beachte, die Zusatzformulare und ärztlichen Unterlagen musst du uns postalisch (LAFP NRW, Dezernat 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster) zusenden.
Auch hier gilt: Sollten die Unterlagen in der gesetzten Frist nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass deinerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit du aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheidest.
Falls die 14-tägige Frist nicht ausreicht, antworte uns einfach auf eine der letzten E-Mails und bitte um eine Fristverlängerung.
Der polizeiärztiche Dienst überprüft die von dir eingereichten medizinischen Unterlagen (Zusatzformulare).
Assessment-Center
Das Assessment-Center absolvierst du in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo du das AC absolvierst, hängt von deinem Wohnort ab. Solltest du außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit dir eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers festgelegt. Im AC werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Du absolvierst hier zwei Rollenspiele, hältst einen Vortrag und stellst dich einem Interview.
Erstes Rollenspiel:
Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ungefähr fünf Minuten.
Vortrag:
Für den Vortrag hast du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im Anschluss werden dir zwei Fragen zum Thema gestellt.
Zweites Rollenspiel:
Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden.
Interview:
Im abschließenden Interview sollst du etwas zu deiner bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten.
Auch beim AC erhältst du nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu deinem Ergebnis. Wenn du die Mindestanforderungen erfüllt hast (Rangordnungswert mind. 85), wirst du darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung für dich auch vor dem AC stattfinden kann – je nach Kapazitäten innerhalb der Verfahrensteile.
Wenn du das AC nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet.
Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.
Polizeiärztliche Untersuchung und das Formalgespräch
Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit (EKG) getestet. Auch die Körpergröße (hier sind mittlerweile Ausnahmen zur Mindestgröße von 163 cm möglich) wird gemessen und dein Body-Mass-Index ermittelt. Abschließend wirst du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit dir besprochen.
Am Tag der polizeiärztlichen Untersuchung erfolgt ein weiterer computergestützter, arbeitsmedizinischer Test (kognitiver Leistungstest). Dieser prüft unter anderem deine Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung und Belastungsvermögen.
An diesem Tag erfolgt ebenfalls ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin musst du hier u. a. angeben, ob gegen dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Außerdem werden die noch fehlenden Bewerbungsunterlagen mit dir besprochen.
Nachauswahl
Hast du bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere Bearbeitung deiner Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls wirst du hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In Abhängigkeit von deinem erreichten Rangordnungswert erhältst du in diesem Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wenn du das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hast, informieren wir dich detailliert über die Gründe des Ausscheidens. Eine erneute Bewerbung für dasselbe Einstellungsjahr ist, nach dem Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren, nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn du dich für das folgende Einstellungsjahr wieder bei uns bewerben würdest. Bei einer weiteren Bewerbung ist es erforderlich, dass du dich sowohl online als auch schriftlich neu bewirbst. Dein bereits angelegtes Bewerbungskonto in unserem Jobportal solltest du auch im Folgejahr für die Online-Bewerbung nutzen.
FAQ Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Solltest du nach erfolgreich abgeschlossenem Bewerbungsverfahren schwanger werden, steht dieser Umstand einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht entgegen. Wirst du während der Ausbildungszeit schwanger, wird eine Beurteilung zur weiteren Teilnahme am Bachelor-Studiengang erfolgen. Du wirst verstehen, dass bestimmte Dienste von dir in den Zeiten der Schwangerschaft und des Mutterschutzes nicht verrichtet werden dürfen.
Aus medizinischer Sicht begründet dürfen schwangere Kommissaranwärterinnen bereits im 1. Jahr ihrer Ausbildung im berufspraktischen Training (Trainingsbereich im LAFP) nicht an den Teilmodulen Schießen/Nichtschießen, Eingriffstechniken, körperliche Leistungsfähigkeit (Sport und Rettungsschwimmen) und Fahr- und Sicherheitstraining teilnehmen.
Voraussetzung für das Bestehen des berufspraktischen Trainings ist das Bestehen aller Teilmodule. Wegen der nicht möglichen Teilnahme können die vorgenannten Teilmodule und somit das Gesamtmodul nicht bestanden werden. Das Bestehen des berufspraktischen Trainings ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss im Bachelor-Studiengang.
Das wiederum bedeutet für dich, dass wir dir die Möglichkeit geben, das Studium zu unterbrechen. Nach der Geburt und dem gesetzlich geregelten Beschäftigungsverbot, wirst du in einem der nachfolgenden Studienjahrgänge deine Ausbildung fortsetzen können.
Ja, Elternzeit ist während des Studiums für beide Elternteile möglich. Sprich dich dazu im Einzelfall mit deiner Ausbildungsleitung ab, welche Möglichkeiten Sinn machen.
Nein, das duale Studium kann nur in Vollzeit absolviert werden.