Damit du das duale Studium bei uns antreten kannst, muss deine Bewerbung folgende Voraussetzungen erfüllen:

Voraussetzung für deine Bewerbung bei der Polizei NRW

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – siehe Hinweis unten)
  • Du bist zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht älter als 36 Jahre.
  • Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung  (Einstellung gem. BBHZVO)
  • Sechs Jahre Englischunterricht (ab Sekundarstufe 1) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
  • Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf. Im Ausdauerbereich ist eine altersabhängige Laufdisziplin zu absolvieren.
    – Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/ Geländelauf,
    – Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf.
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf.
  • Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Das begleitete Fahren muss bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
  •  Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind. An die charakterliche Eignung und medizinische Tauglichkeit eines Bewerbenden bestehen bei dem Beruf des Polizeibeamten, der Polizeibeamtin höhere Anforderungen, als es in anderen Berufsfeldern der Fall ist.
    Das hat zur Folge, dass der regelmäßige Konsum von Cannabis oder anderer berauschender Substanzen aus charakterlichen oder medizinischen Gründen zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen kann.
  • Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5
  • Mindestgröße Frauen und Männer: grundsätzlich 1,63 Meter.

Für Bewerbende, die eine Körpergröße unter 1,63 Meter aufweisen: Es gibt die Möglichkeit, sich durch Bestehen des Mindestgrößentests für den Polizeivollzugsdienst als geeignet zu erweisen. Der Leistungstest findet im Laufe des Auswahlverfahrens statt und überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst von Bewerbenden erfüllt werden können. Ist dieser erfolgreich absolviert, erhalten Bewerbende unter 1,63 Meter Körpergröße ebenfalls Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.
Alle Aufgaben des Mindestgrößentests gibt es hier.

 

Was solltest du sonst noch mitbringen?

Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Wir…

  • sind Allround-Profis.
  • arbeiten im Team.
  • sind immer ansprechbar.
  • vertreten Recht und Gesetz.
  • halten uns körperlich und geistig fit.

Teamfähigkeit
Jeder muss sich auf den anderen verlassen können. Nicht nur in gefährlichen Situationen, sondern auch im Alltag. Gleichzeitig bietet unser Teamwork Raum zur Entfaltung deiner Persönlichkeit.

Kommunikationsfähigkeit
Du musst oft schnell und flexibel handeln. Dein Kommunikations- und Improvisationsgeschick sind gefragt. Einfühlungsvermögen ist dabei eine große Hilfe.

Belastbarkeit
Du solltest über gute sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten in Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination verfügen. Stressresistenz und Konfliktfähigkeit helfen, psychische Belastungen aufzufangen.

Neutralität
Du musst Recht und Gesetz anwenden. Uneingeschränkte Neutralität ist dabei das höchste Gut.

 

Persönliche Voraussetzungen:

Grundsätzlich jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger

Ja – aber unter besonderen Voraussetzungen!

Hier muss für die Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis bestehen. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Muttersprache spricht und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. Jede Bewerbung wird hier einzeln geprüft.

Am Tag der Einstellung (im Regelfall der 01.09.) darf man noch nicht 37 Jahre alt sein.

Ausnahmen gibt es für 

*Soldatinnen/Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück).

*Bewerberinnen und Bewerber, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.

*Bewerberinnen und Bewerber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.

*Bewerberinnen und Bewerber, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit, jedoch pro Kind/Angehörigen um höchstens drei Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.

Dein Body-Mass-Index darf zum Zeitpunkt der polizeiärztlichen Untersuchung nicht kleiner sein als 18 kg/m² und nicht größer als 27,5 kg/m².

Die Mindestgröße liegt bei der Polizei NRW für Frauen und Männer grundsätzlich bei 163 cm.

Bewerbenden, die eine Körpergröße unter 1,63 m aufweisen, wird die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines individuellen Tests den Nachweis zu erbringen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zu einer Beschränkung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt.

Mit einem erfolgreich absolvierten Test, der mit Blick auf eine vollumfängliche und sachgerechte polizeiliche Aufgabenwahrnehmung die dafür notwendigen physischen Anforderungen überprüft und sicherstellt, erhalten Bewerberinnen und Bewerber unter 1,63 m Körpergröße Zugang zum Polizeivollzugsdienst  der Polizei NRW.

Du musst polizeidiensttauglich sein.

Diese Einstufung erfolgt im Regelfall durch die polizeiärztliche Untersuchung. In Einzelfällen kann es auch schon im Rahmen der Vorauswahl, aufgrund deiner eingereichten medizinischen Unterlagen, dazu führen, dass du als untauglich für den Polizeidienst eingestuft wirst.

Bezüglich deiner gesundheitlichen Vorgeschichte können an dieser Stelle aber keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Entscheidend ist hier allein die polizeiärztliche Entscheidung im Rahmen des Auswahlverfahrens. Falls du unsicher bist, ob deine medizinische Vorgeschichte die Polizeidienstuntauglichkeit zur Folge haben könnte, kannst du deine Personalwerbung vor Ort kontaktieren!

Sehfähigkeit:

*Bis zum 20. Lebensjahr benötigst du mindestens 50 % Restsehschärfe auf jedem Auge.

*Ab dem 20. Lebensjahr genügt eine Restsehschärfe von mindestens 30 % je Auge.

*Es gibt jedoch noch andere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit, die eine Einstellung verhindern können (z. B. Farbsinnstörungen).

*Solltest du Zweifel haben, ob deine Sehfähigkeit ohne Sehhilfe für die Polizeidiensttauglichkeit ausreicht, solltest du uns zeitnah den “augenärztlichen Befundbericht” von einem Augenarzt/einer Augenärztin ausfüllen lassen und uns postalisch (LAFP NRW, Dez. 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster) übersenden. Wir geben dir dann Rückmeldung dazu. Bitte beachte, dass die Kosten für den „augenärztlichen Befundbericht“ von dir selber getragen werden müssen. Die Kosten dafür können sehr stark variieren. Erkundige dich deshalb vorab gerne in unterschiedlichen augenärztlichen Praxen.

Sollte bei dir eine Laseroperation der Augen zur Behandlung der Kurz- oder Weitsichtigkeit durchgeführt worden sein, sind augenärztliche Angaben über den präoperativen Korrekturbedarf und der Operationsbericht vor Deiner polizeiärztlichen Untersuchung postalisch vorzulegen.

Sechs Monate nach der Laseroperation wird zusätzlich vor einer möglichen Einstellung bei unserem Polizeiärztlichen Dienst noch eine abschließende Untersuchung durchgeführt. Das heißt für dich: Eine Laseroperation muss spätestens bis Ende Februar des jeweiligen Einstellungsjahres durchgeführt worden sein.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens im LAFP in Münster findet ein persönliches Formal-/Abschlussgespräch statt. In diesem Gespräch wirst du u. a. gefragt, ob du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob du Schulden oder Verbindlichkeiten hast. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. Leasingverträge, stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.

Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Studierenden spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres nach der Einstellung die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.

Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.

Du darfst dich in jedem Bewerbungszeitraum nur einmal bewerben! Die genauen Stichtage entnimmst du bitte der Startseite. Bist du dir nicht sicher? Erkundige dich bei der Bewerbungshotline unter: 0251/ 7795-5353 oder per WhatsApp: 0173-9619600.

Um das Studium an der Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) beginnen zu können, musst du zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang zum Bachelorstudiengang steht dir offen, wenn du ein Abitur bzw. die volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung (siehe unten) hast.

Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen und nicht schon bei der Bewerbung.

Bewerbung mit Ausbildung und Berufserfahrung

Die Qualifikation nach BBHZVO ist unabhängig von der Schulbildung. Du musst allerdings eine der folgenden Voraussetzungen (§2 – §4 BBHZVO) nachweisen:

§ 2 BBHZVO
Eine der folgenden Voraussetzungen trifft auf dich zu:

  • Du besitzt einen Meisterbrief im Handwerk.
  • Du besitzt einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
  • Du besitzt eine vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie für sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe.
  • Du besitzt den Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz.
  • Du besitzt einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

§ 3 BBHZVO

  • Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert

und

  • bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.
  • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.

§ 4 BBHZVO

  • Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert

und

  • bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
  • Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelferin/ Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes und der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch dich nachgewiesen werden.

In den Fällen des § 4 BBHZVO muss zunächst eine Zugangsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung wird durch die Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) durchgeführt. Bewirb dich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden. Die Anmeldung zur Prüfung nehmen wir in Absprache mit der HSPV NRW für dich vor.

Informationen zur Zugangsprüfung an der HSPV NRW findest du unter:

https://www.hspv.nrw.de/studium/studieren-an-der-hspv/zugang-zulassung/zugangspruefung-zum-studium

Sportliche Voraussetzungen (DSA/RSA):

Deutsches Sportabzeichen

Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres musst du ein gültiges Deutsches Sportabzeichen in Bronze einreichen.

Der Nachweis darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.

Wichtig: Bitte beachte, dass du in dem Jahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest, den Nachweis für Erwachsene erbringen musst.

Im Bereich Ausdauer ist eine der folgenden Laufdisziplinen nachzuweisen:

  • Jugendliche: 800-m-Lauf oder Dauer-/Geländelauf (hier muss über eine bestimmte Zeit ununterbrochen gelaufen werden),
  • Erwachsene: 3.000-m-Lauf oder 10.000-m-Lauf.

Andere Ausdauersportarten werden nicht akzeptiert.

 

Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch dich oder deiner Prüferin bzw. deinem Prüfer mit Vorlage der Prüfkarte beim Stadtsportbund deiner Stadt beantragt werden.

Geht aus der Urkunde die Ausdauerdisziplin nicht hervor, ist die Prüfkarte mit einzureichen.

 

Bitte beachte, dass dieser Verwaltungsvorgang mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Oft kann das Sportabzeichen in Schulen oder bei lokalen Sportvereinen erworben werden, weiterhin bieten einige Polizeibehörden vor Ort auch die Abnahme für Bewerberinnen und Bewerber an. Bitte wende dich diesbezüglich an deine örtliche Personalwerbung, deren Kontaktdaten du hier findest.

Denke bitte daran, frühzeitig mit dem Training zu beginnen.

Schwimmnachweis

Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls spätestens bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein.

Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold.

Das Rettungsschwimmabzeichen kann nur durch bestimmte Organisationen abgenommen und bescheinigt werden. Das Deutsche Schwimmabzeichen kann in der Regel in den meisten Schwimmbädern bei den Schwimmmeistern erworben werden.

Denke bitte daran, dich frühzeitig um die jeweiligen Abnahmemodalitäten zu kümmern und entsprechend zu trainieren.

Tätowierungen/Körperschmuck:

Bitte mache entsprechende Angaben bereits in der Online-Bewerbung.

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich.

Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere:

  • Tätowierungen,
  • Piercings,
  • Skarifikationen,
  • Implantate und Vergleichbares.

Ein körperlicher Eignungsmangel liegt vor, wenn durch den Körperschmuck – auch noch nach seiner (soweit möglichen) Entfernung – während des Dienstes eine Verletzungsgefahr in polizeilichen Einsatzsituationen begründet oder erhöht wird.

Darüber hinaus besteht ein Eignungsmangel immer dann, wenn der Körperschmuck eine inhaltliche Aussage trifft, die im Widerspruch zum Grundgesetz und der Rechtsordnung steht und/oder Rückschlüsse auf Wesenszüge und Verhaltensweisen der Bewerberin bzw. des Bewerbers zulässt, die nicht mehr der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die der Beruf erfordert (vgl. § 34 Abs. 2 BeamtStG).

Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Körperschmuck bzw. die Tätowierung eine Darstellung zum Inhalt hat, die:
• verfassungswidrig bzw. extremistisch ist,
• sexistisch und/oder geschlechterdiskriminierend ist,
• allgemein entwürdigend und/oder diskriminierend ist,
• Gewalt verherrlichend ist,
• die Würde des Menschen verletzt,
• Nähe zu kriminellen Kreisen und Gruppierungen ausdrückt.

 

Ein Körperschmuck führt nicht zum Ausscheiden aus dem Verfahren, wenn er unauffällig ist und weltanschaulich neutral bleibt (z. B. kleine Blumenmotive, Ornamente, Sterne).

Bei vorhandenem Körperschmuck im Intimbereich ist es erforderlich, dass du eine detailgetreue Skizze oder eine identische Abschrift zur polizeiärztlichen Auswahluntersuchung in Münster vorlegst. Nur so ermöglichst du uns zu entscheiden, ob ein Eignungsmangel ausgeschlossen werden kann.

Jeder Körperschmuck wird einzeln beurteilt. Dies erfolgt jedoch im laufenden Bewerbungsverfahren, eine Beurteilung vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei NRW findet nicht statt.

Hinsichtlich der Tätowierung von fremdsprachigen Wörtern bzw. Texten, würden wir dich im Zweifelsfall auffordern, eine Übersetzung des entsprechenden Textes durch einen beeidigten Übersetzer beizubringen.

Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind selbst zu tragen.

Falls du dir unsicher bist, ob dein Körperschmuck einen Eignungsmangel darstellt, wende dich bitte an die für dich zuständigen Personalwerberinnen/Personalwerber, deren Kontaktdaten finden Sie hier.

Sportförderung:

Das Land NRW fördert Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei der Polizei und bietet ihnen berufliche Ausbildungs- sowie trainings- und wettkampforientierte Verwendungsmöglichkeiten. Die Koordinierung und Beratung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler beginnt schon mit der Abgabe der  Bewerbung. Das Ziel ist, eine mit Training und Wettkampf in Einklang stehende Ausbildung und Dienstausübung zu ermöglichen.

Wann kommt für dich eine Möglichkeit einer Förderung in Betracht?

Deine ausgeübte Sportart sollte im Jahr deiner Einstellung bei der Polizei NRW eine olympische Disziplin sein. Darüber hinaus besteht das Erfordernis der Zugehörigkeit zu einem Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) (alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK)) oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2). In begründeten Ausnahmefällen können auch Sportlerinnen und Sportler mit einer Landeskaderzugehörigkeit oder Mitglieder einer entsprechenden Auswahlmannschaft oder einer anderen Sportart in Betracht kommen. Die Festlegung der olympischen Disziplinen erfolgt durch die„Olympic Programm Commission“ des IOC.

 

Welche Bereiche sind von der Sportförderung ausgenommen?

Ausgenommen von der Sportförderung sind Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, Trainerinnen und Trainer sowie Funktionärstätigkeiten.

Damit wir prüfen können, ob du die Möglichkeit der Spitzensportförderung in Anspruch nehmen kannst, gebe dies bitte in der Online-Bewerbung an. Wir kommen dann im Laufe des Bewerbungsverfahrens persönlich auf dich zu.