Dein duales Studium bei der Polizei NRW

Das Wichtigste vorweg: Die Ausbildung beginnt jedes Jahr am 1. September und dauert drei Jahre.
Du studierst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung im Fachbereich Polizeivollzugsdienst. In einem Bachelor-Studiengang wirst du zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar ausgebildet. Nach bestandener Prüfung verleiht dir die Hochschule den akademischen Grad „Bachelor of Arts“.

 

Nicht nur Theorie, auch Praxis, Praxis, Praxis.

Während deiner akademischen und praktischen Ausbildung wirst du bestens auf deinen Beruf vorbereitet – in Theorie, Training und Praxis. Du absolvierst unterschiedlichste Übungen in unseren Trainingszentren und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst deiner Ausbildungsbehörde. 

 

Wie geht’s nach dem Studium weiter?

Nach dem dualen Studium startest du in einer Kreispolizeibehörde. Du kannst Wunschstandorte angeben. Dies kann deine Ausbildungsbehörde sein, die Zuordnung erfolgt aber nach dienstlichen Notwendigkeiten. Dein Familienstand und andere soziale Kriterien werden dabei berücksichtigt. Grundsätzlich wirst du zunächst mehrere Jahre in einer Polizeiinspektion im Wach- und Wechseldienst eingesetzt, im Früh-, Spät- und Nachtdienst.
Wenn du in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz kommst, kannst du nach einem Jahr im Wach- und Wechseldienst für zwei Jahre in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft wechseln.

Solltest du deinen Wunschstandort nicht gleich nach Beendigung deiner Ausbildung zugeteilt bekommen haben, hast du die Möglichkeit, dich am landesweiten Versetzungsverfahren zu beteiligen.

 

Gut zu wissen: Studienorte in ganz NRW

Für das duale Studium der Polizei NRW sind insgesamt 10 Einstellungs- und Ausbildungsbehörden (kurz: “E- und A-Behörden”) zuständig. Zu jeder E- und A-Behörde gehören weitere sogenannte Kooperationsbehörden. So sind die Kreispolizeibehörden Warendorf und Steinfurt zum Beispiel Kooperationsbehörden der E- und A-Behörde Münster. Das bedeutet, wenn du der E- und A-Behörde Münster zugewiesen wirst, besucht du im Regelfall dort die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) und wirst in den Praktika in Münster oder einer der Kooperationsbehörden eingesetzt.

In der folgenden Tabelle kannst du dir einen Überblick verschaffen, welche Kooperationsbehörde welcher E- und A-Behörde fest zugeteilt ist. Das bedeutet, wer z.B. in der E- und A-Behörde Aachen ist, kann in Düren, Heinsberg oder im Rhein-Erft-Kreis Praktikum machen, aber nicht in Münster. Wie du ebenfalls siehst, hat nicht jede E- und A-Behörde auch automatisch einen HSPV-Studienort. Studieren kannst Du entweder in Aachen, Gelsenkirchen, Herne, Münster, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Mülheim, Hagen oder Köln. Wegen der begrenzten Kapazitäten der Hochschulen müssen manche E.- und A.-Behörden zusätzlich auf andere HSPV-Studienorte ausweichen. Das Training findet in einem der drei Ausbildungsstandorte Selm, Brühl oder Schloß Holte-Stukenbrock statt.

E.- und A.- Behörden HSPV NRW-Standorte Trainingsstandorte Kooperationsbehörden
Aachen Aachen Brühl LR Düren, LR Heinsberg, LR Rhein-Erft-Kreis
Bielefeld Bielefeld Schloß-Holte-Stukenbrock LR Gütersloh, LR Herford, LR Höxter, LR Lippe, LR Minden-Lübbecke, LR Paderborn
Bonn Köln Brühl LR Euskirchen, LR Rhein-Sieg-Kreis
Dortmund Dortmund Schloß-Holte-Stukenbrock/Selm PP Hamm, LR Hochsauerlandkreis, LR Soest, LR Unna
Düsseldorf Duisburg Selm LR Mettmann, LR Neuss, PP Wuppertal
Duisburg Duisburg Selm LR Kleve, PP Krefeld, PP Mönchengladbach, LR Viersen, LR Wesel
Gelsenkirchen Gelsenkirchen (Herne) Selm PP Essen, PP Oberhausen, PP Recklinghausen
Hagen Hagen Selm PP Bochum, LR Ennepe-Ruhr-Kreis, LR Märkischer Kreis, LR Siegen-Wittgenstein, LR Olpe
Köln Köln Brühl/Selm LR Oberbergischer Kreis, LR Rheinisch Bergischer Kreis
Münster Münster Schloß-Holte-Stukenbrock/Selm LR Borken, LR Coesfeld, LR Steinfurt, LR Warendorf