Bewirb dich bis zum 08.10.2024 für die Einstellung am 01.09.2025!

Hier haben wir zur besseren Orientierung aufgelistet, wie die Bewerbungsvorbereitung und die Bewerbungsphasen bei uns aufgebaut sind.

Die ausführlichen Infos findest du unten bei den FAQs .

Um dich auf eine ausgeschriebene Stelle bei uns zu bewerben, hast du mehrere Möglichkeiten.

  • Durch das Klicken auf den Button “Jetzt bewerben” auf der Startseite dieser Webseite, gelangst du direkt auf die Stellenanzeige für das duale Studium in den Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 2.1)
  • Über unser Jobportal: hier kannst du ebenfalls durch den Klick auf die Kachel deines gewünschten Berufszieles zur Bewerbung gelangen.

Zu Beginn des Bewerbungsprozesses musst du dir einen Account in unserem Jobportal (https://jobs.polizei.nrw) erstellen.

Bitte registriere dich nun mit deinen persönlichen Daten. Im Anschluss daran erhältst du eine Bestätigungsmail mit einem einmaligen Passwort. Bei deiner Erstanmeldung wirst du dann aufgefordert, dein Passwort zu ändern. Halte hierzu das Einmal-Passwort aus deiner Bestätigungs-E-Mail bereit.

Nun hast du die Möglichkeit, dich auf eine Stellenanzeige zu bewerben. Hierzu klickst du einfach auf den Link „Jetzt online bewerben“, der sich unter der Stellenanzeige befindet.

Solltest du bei deiner Online-Bewerbung aus dem Ausland Probleme haben, wende dich an unsere Hotline, Tel.: 0251 / 77 95-53 53.

Im nächsten Schritt gelangst du direkt zum Bewerbungsformular. Hier musst du die erforderlichen Daten gewissenhaft eintragen, um deine Bewerbung einreichen zu können.

Bitte bedenke, dass alle Pflichtfelder der Reiter (Basisdaten, Ausbildung, Vorverwendung, Wunschort, Sonstiges) vollständig ausgefüllt sein müssen, bevor du deine Bewerbung absenden möchtest! Kurz vor dem Absenden deiner Bewerbung erhältst du eine Übersicht über deine getätigten Eingaben.

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Ohne das Befüllen dieser Pflichtfelder kann die Bewerbung nicht eingereicht werden. Du kannst sie aber zu jedem beliebigen Zeitpunkt speichern, später weiter bearbeiten und dann einreichen.

Wenn du deine Daten vollständig eingegeben hast, musst du deine Bewerbung zunächst “überprüfen” (Button anklicken) und dann durch Klicken auf den Button „Bewerbung einreichen“ absenden.

Im weiteren Verlauf werden dir im Jobportal/Meine Karriere unter „Dokumente“ die nötigen Formulare zeitgerecht zur Verfügung gestellt.
Eine Beglaubigung deiner Dokumente ist nicht erforderlich.
Lediglich die den Aufenthalt von Nicht-EU-Bewerbenden reglementierenden Dokumente sind weiterhin als gut lesbare beglaubigte Kopie (gerne auch als Scan) einzureichen oder durch vorzeigen des Originals zu bestätigen. Dies können deine Personalwerberinnen und Personalwerber vor Ort kostenlos für dich übernehmen.

Einen wichtigen Hinweis haben wir noch für dich: Du erhältst alle Informationen von uns per E-Mail an deine persönliche E-Mailadresse. Diese E-Mails sind zusätzlich im Jobportal/Meine Karriere unter „Korrespondenz“ für dich gespeichert und zu jeder Zeit einsehbar! Wenn du deine Sachbearbeiterin/ deinen Sachbearbeiter direkt anschreiben möchtest, antworte einfach auf die E-Mails aus deinem privaten E-Mailaccount. Ändere hierzu bitte nicht den Betreff der E-Mail, so kann deine Nachricht direkt dem richtigen Sachbearbeiter zugeordnet werden!

 

Verfahrensablauf:

  • Check deiner Eingaben in der Online-Bewerbung, in deinen Basisformularen und deinen persönlichen Unterlagen
  • Computergestützter Test (PC-Test, 1. Auswahlverfahrenstag in Münster)
  • Die von dir postalisch eingereichten Unterlagen für die ärztliche Untersuchung  (Zusatzformulare) werden überprüft
  • Assessment Center (AC)
  • Polizeiärztliche Untersuchung (HU)
  • AC und HU können ggf. auch in umgekehrter Reihenfolge stattfinden
  • Nachauswahl (finale Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen bei erfolgreicher Absolvierung und die Einstellungszusage)

 

Wenn du deine Fragen zum Bewerbungsverfahren gerne schnell und individuell beantwortet haben möchtest, wende dich an deinen zuständigen Sachbearbeiter oder die Personalwerberinnen/Personalwerber bei dir vor Ort. Ebenso kannst du die Bewerbungshotline der Polizei NRW anrufen: 0251-7795 5353, kontaktiere uns per WhatsApp: 0173-9619600 oder E-Mail: polizeiberuf@polizei.nrw.de

 

Die Bewerbungsformulare

Jetzt bloß nicht abschrecken lassen. Formulare gehören nun mal zur Bewerbung dazu. Alle Basis- und Zusatzformulare werden dir zeitgerecht in deinem Bewerbungskonto (Meine Karriere im Bereich “Dokumente”)  unseres Jobportals zur Verfügung gestellt! Also wundere dich nicht: Du findest sie, wenn du sie auch tatsächlich benötigst.

Auch hier auf der Seite findest du die Formulare – schau´ sie dir ruhig schon mal an. Wir informieren dich zeitgerecht über E-Mail/Jobportal, wenn wir diese wirklich von dir erwarten!

 

Zu den Downloads

 

Hilfe?!

Wir wissen, dass der Aufwand für deine Bewerbung bei der Polizei NRW nicht ohne ist. Aber: Als dein Team 110 sind wir für dich da. Melde dich einfach, wenn du irgendwelche Fragen hast: per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder bei den Kolleginnen und Kollegen von der Personalwerbung direkt vor deiner Haustüre. Hier sind alle Kontakte auf einen Blick:

 

Bewerbungshotline: +49 (0) 251 7795 5353

E-Mail: polizeiberuf@polizei.nrw.de 

WhatsApp: 0173 – 961 9600

 

Zu den Personalwerberinnen/Personalwerber

Über das Jobportal legst du dir ein kostenloses Benutzerkonto an. Im Anschluss kannst du online deine Bewerbung bei uns einreichen. Nach Einreichen deiner Online-Bewerbung erhältst du per E-Mail eine Eingangsbestätigung deiner Onlinebewerbung, sowie weitere Informationen.

Im Jobportal/Meine Karriere werden dir die erforderlichen Basisformulare inkl. Lebenslauf als Download zur Verfügung gestellt. Fülle alles gewissenhaft aus, vergiss die erforderlichen Unterschriften bitte nicht und lade die geforderten Unterlagen wieder im Jobportal hoch.

Wichtig! Erst nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!

Nach Prüfung deiner Unterlagen bitten wir dich um Zusatzformulare für die ärztliche Untersuchung. Auch diese stellen wir dir als Download im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente zur Verfügung.

Die Zusatzformulare und andere ärztliche Unterlagen unterliegen einem besonderen Datenschutz und müssen uns postalisch zugesandt werden – ein Upload ist in diesem Fall nicht möglich!

Bitte sende deine Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:

LAFP NRW

Dezernat 53

Weseler Straße 264

48151 Münster

Bitte beachte bei den Zusatzformularen die Ausfüllhinweise (Vorblatt)!

Während oder nach der zweiwöchigen Bearbeitungsfrist für die Zusatzformulare wirst du in der Regel zum ersten Auswahlverfahrenstag (PC- Test in Münster) eingeladen.

Da wir eine Vielzahl von Bewerbungen haben, kann es jedoch im Einzelfall bis zur Einladung zum ersten Testtag oder einer sonstigen Rückmeldung zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen.

Die Einladung wird dir jedoch rechtzeitig zugehen (mehrere Tage vor dem Termin). Die Einladungen zu den Verfahrensteilen erhältst du per E-Mail.

Wenn deine postalisch zugesendeten ärztlichen Unterlagen geprüft wurden, laden wir dich entweder zur Polizeiärztlichen Untersuchung oder zum Assessmentcenter (AC) ein.

Auch hierzu wirst du rechtzeitig eingeladen und informiert.

Grundsätzlich gilt: du befindest dich so lange im Auswahlverfahren, bis du einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhältst.

Wenn du während der Wartezeit Fragen hast, kontaktiere einfach deine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort

unter der Hotline: 0251/7795-5353

oder antworte auf unsere letzte E-Mail, die du erhalten hast.

Ändere bitte nicht den Betreff der Ursprungs – E-Mail!

Nein, bis auf eine kleine Ausnahme:

Lediglich die den Aufenthalt von Nicht EU Bewerbenden reglementierenden Dokumente sind weiterhin als gut lesbare beglaubigte Kopie (gerne auch als Scan) einzureichen oder durch vorzeigen des Originals zu bestätigen.

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Ausweisdokument
  • Schul– und evtl. Berufs– und Prüfungszeugnisse, aus denen hervorgeht, dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die volle Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen erreicht ist (das letzte vorliegende Zeugnis, falls dir das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt).

Bei einer Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung muss die Schulbildung und die Berufserfahrung nachgewiesen werden. Ein lückenloser Nachweis der Beschäftigungsverhältnisse ist erforderlich.

Falls du deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, benötigst du eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung.

*Ein Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (Sollte dies auf deinem Abschlusszeugnis nicht vermerkt/erkennbar sein, sende und bitte die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten Klasse zu.) oder ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

  • Falls du zum Zeitpunkt der Einstellung bereits 37 Jahre alt bist: Entsprechende Nachweise zur Begründung der Ausnahmeregelung (z.B. SAZ12, Wehrpflicht, Bundes-/Jugendfreiwilligendienst, soziales- oder ökologisches Jahr, Betreuungszeiten, Pflegezeiten)

  • Falls du Spitzensportlerin oder Spitzensportler bist (Sportförderung): eine Bestätigung der Kaderzugehörigkeit zum Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) – alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK) – oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine Empfehlung deines Sportfachverbandes.

  • Falls du eingebürgert wurdest: eine Kopie der Einbürgerungsurkunde.

  • Falls du Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler bist: den Registrierschein des Grenzdurchgangslagers.

  • Falls du Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger bist: eine Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung oder Niederlassungserlaubnis.

Spätestens bis zum 01.07. des Einstellungsjahres erwarten wir… 

  • einen Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Bronze),
    das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf (Infos Deutsches Sportabzeichen).
    Wichtig: Bitte beachte, dass du in dem Jahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest, den Nachweis für Erwachsene erbringen musst.
  • einen Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mind. Bronze) oder einen Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold, das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf.
  • einen Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe (hierzu zählt auch begleitetes Fahren ab 17). Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
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