Die Erstverwendung (Das PNV)

Hallo Zusammen!

Mittlerweile sind zwei Monate seit meinem erfolgreichen Bachelorstudium vergangen und ich habe mich so langsam an „das richtige Arbeiten“ gewöhnt. Leider sind meine drei Wünsche für die vierjährige Erstverwendung in der neuen Behörde nicht in Erfüllung gegangen. Natürlich war es sehr bitter für mich als ich erfuhr, dass ich nun ein bisschen mehr Kilometer zur Dienststelle fahren muss. Das macht aber nichts. Neue Kapitel gehören zum Leben dazu, auch wenn Sie leicht umgeschrieben worden sind.

Heute möchte ich euch, mit diesem Beitrag, über die Erstverwendung bzw. über das Polizeinachersatz- und Versetzungsverfahren (PNV) informieren.

Der 1. September stellt den landeseinheitlichen Versetzungstermin der Laufbahngruppe 2.1 der Polizei NRW dar. Mit diesem Datum sollt ihr nach erfolgreich abgeschlossenem Studium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt und in eure Erstverwendungsbehörde versetzt werden, denn ihr bildet den Nachersatz für die 47 Kreispolizeibehörden des Landes! Mit dem PNV sollen eure Verwendungswünsche mit den Personalbedarfen der Behörden und den Vorgaben des Innenministeriums NRW in Einklang gebracht werden. Beispielsweise soll im Hinblick auf den demographischen Wandel einer Überalterung der Behörden durch gezieltes Hinzuversetzen lebensjunger Beamtinnen und Beamten entgegengewirkt werden. Innerhalb dieses Verfahrens werden dann eure persönlichen Belange und unterschiedlichen Lebenssituationen durch ein Punktesystem abgebildet und gewichtet. Das Punktesystem berücksichtigt z. B. Sozialkriterien wie Schwangerschaft, Anzahl von Kindern oder Ehe. Zusätzlich werden auch für eure „guten und sehr guten Leistungen“ – bezogen auf die Durchschnittsnote zum Stichtag 10.06. – Punkte anerkannt. Jedes der aufgeführten Kriterien hat in dem Punktesystem eine Wertigkeit (z. B. Schwangerschaft 15 Punkte). Durch die Bewertung an Hand von Punkten entsteht anschließend eine Rankingliste für die einzelnen Kreispolizeibehörden, auf der ihr aufgrund eurer Punktzahl einen Listenplatz bekommt. Im Abgleich mit dem ermittelten Personalbedarf für die einzelnen Behörden ergibt sich anschließend die Entscheidung, ob ihr in eure Wunschbehörde versetzt werden könnt. Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium werdet ihr nunmehr bald die Behörden verstärken. Die Entscheidung, in welcher Behörde ihr ab dem 1. September euren Dienst versehen werdet – wie oben beschrieben – wird im Rahmen des PNV getroffen. Wie ihr euch vorstellen können, funktioniert das Verfahren allerdings nicht ganz ohne Bürokratie. Ihr bekommt Anfang Februar von eurer Ausbildungsleitung ein entsprechendes Antragsformular. Füllt diesen sog. Verwendungsantrag vollständig aus und gebt ihn bis zum 01. März an eure Ausbildungsleitung zurück. Die Ausbildungsleitung übersendet euer Formular schnellstmöglich an das LAFP NRW zur weiteren Bearbeitung.

Ihr könnt im Verfahren drei Kreispolizeibehörden in der Reihenfolge eurer Wahl angeben. Die Versetzungsmöglichkeit in eine eurer Wunschbehörden wird in der von euch angegebenen Reihenfolge geprüft. Das heißt, nur wenn eine Versetzung in eure Erstwunschbehörde nicht möglich ist, wird eine Versetzung in eure Zweitwunschbehörde und erst, wenn auch diese nicht möglich ist, in eure Drittwunschbehörde geprüft.

Atakan im Ersteinsatz mit Sonnenuntergang

Das heißt aber auch:
In eurem eigenen Interesse solltet ihr unbedingt alle drei Wunschmöglichkeiten nutzen. Eure Platzierung in den Rankinglisten ergibt sich grundsätzlich aus der Berücksichtigung der Sozialkriterien und der bis zum 10.06. erbrachten Leistungen im Studium bzw. aus der sich daraus ergebenden Gesamtpunktzahl.

Das heißt:
Je höher Ihre Punktzahl ist, desto größer ist in der Regel auch eure Versetzungschance in die Wunschbehörde. Für Verwendungswünsche, die mit 0 Punkten bewertet sind, wird als ein weiteres Sortierkriterium die Übereinstimmung des Wohnortes mit dem polizeilichen Zuständigkeitsbereich der Erstwunschbehörde herangezogen. Nachdem euch eure Erstverwendungsbehörde durch die Ausbildungsleitung mitgeteilt wurde, habt ihr die Möglichkeit an der Tauschbörse teilzunehmen und eine Änderung der Erstverwendungsbehörde herbeizuführen, unabhängig davon, ob ihr für eure Wunschbehörde vorgesehen wart oder nicht. Wenn ihr aufgrund eures Lebensalters für eine altersstrukturell besonders belastete Behörde vorgesehen seid, kommen für einen Tausch jedoch ausschließlich Kolleginnen und Kollegen der gleichen Altersgruppe (26 Jahre und jünger) in Betracht.

Ich hoffe ich konnte euch mit diesem etwas längeren und ausführlicheren Beitrag einen kleinen Einblick für eure Wunschorte in NRW geben.

Viel Erfolg und alles Gute!

Atakan 😀

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