Das Abschlusspraktikum in Berlin

Hallo zusammen,

Für den EJ 2019 geht es ab dem 22. Juni teilweise ins Ausland! Allerdings handelt es sich hierbei nicht um unseren Urlaub.

Es handelt sich um das Spezialmodul Abschlusspraktikum, welches in unserem dreijährigen dualen Studium fester Bestandteil ist und im Zeitraum zwischen dem HS3.3 und dem Urlaub stattfindet (22. Juni bis 12. Juli). Gemäß der Modulbeschreibung soll im Abschlusspraktikum festgestellt werden, ob die bisher erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten angewendet und Zusammenhänge in der Zusammenarbeit mit internen und externen Dienststellen und Behörden interpretiert werden können. Im Abschlusspraktikum haben wir die Möglichkeit Wünsche bezüglich unserer dienstlichen Verwendung zu äußern. Es wird stets versucht diese, soweit es möglich ist, zu erfüllen.

Atakan

Im Rahmen des Abschlusspraktikums haben wir fünf verschiedene Möglichkeiten dieses zu absolvieren.

1. im EU-Ausland (Die EU hat aktuell 27 Mitgliedsstaaten)
2. in anderen Bundesländer, bei der Bundespolizei und dem BKA
3. bei sonstigen Polizeibehörden/-dienststellen in NRW (z.B. LAFP, LKA, WSP, Autobahnpolizei)
4. bei Nichtpolizeilichen Behörden (z.B. Feuerwehr, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Gerichtsmedizin etc.)
5. bei Dienststellen innerhalb der Kooperationsbehörden

Das waren zunächst die wichtigsten Fakten! Relativ am Anfang des dritten Studienjahres werdet ihr von euer Ausbildungsleitung noch einmal genauer hinsichtlich des Abschlusspraktikums befragt 😀

Ich habe mich für ein Praktikum in Berlin beworben. Dort komme ich auf dem sog. „Abschnitt 53“ unter. Dabei handelt es sich um die Direktion 5 (City) im Stadtteil Kreuzberg.

Sobald ich in Berlin bin halte ich euch mit spannenden Einblicken auf dem laufenden!

Bis dann!

Atakan

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