Für viele junge Menschen ist es ein Kindheitstraum, einmal bei der Polizei zu arbeiten. Kommst du selbst gerade frisch aus dem Abitur und suchst nach dem richtigen Beruf für dich? Bist du mit deinem derzeitigen Beruf oder Studium unzufrieden? Oder hast du erst nachträglich die Zulassungsvorraussetzungen für ein Duales Studium erworben? Vielleicht ist die Polizei NRW genau dein Fall!

Für dich haben wir auf dieser Internetseite viele wichtige Informationen zur Bewerbung, zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf zusammengestellt. Du kannst dich über unsere Seite an Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in deiner Region wenden oder deine Bewerbung vorbereiten.

Falls du mehr darüber erfahren willst, wie unsere Homepage aufgebaut ist und welche Infos wir für dich bereit gestellt haben, kannst du dir hierfür das Gebärdensprachvideo zur Navigation auf unserer Internetseite anschauen.

Wir hoffen, dich bald als dualen Student oder duale Studentin bei uns begrüßen zu können! Dein duales Studium bei der Polizei wartet auf dich!

ABSPANN

Was ist genau mein Fall?

Herausgeber
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

ProduktionGebärdenwerk GmbH

© 2020 Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Herzlich willkommen auf unserer Internetseite. In diesem Gebärdensprachvideo erklären wir dir, wie du dich auf unserer Seite zurechtfinden kannst.

Ganz oben siehst du links das Wappen der Polizei Nordrhein-Westfalen. Mit einem Klick darauf kommst du stets zurück zur Startseite. Rechts ist das Logo der Polizei Nordrhein-Westfalen. Daneben sind 3 Striche. Hier verbirgt sich das Hauptmenü

Der erste Menüpunkt Startseite bringt dich immer zurück zum Anfang.

Unter dem Menüpunkt „Das brauchst du!“ erklären wir dir, welche Voraussetzungen du für eine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst erfüllen solltest.

Der Punkt „Das musst du wissen.” fasst alle für dich wichtigen Informationen zum Auswahlverfahren und all seinen Abschnitten zusammen.

Unter „Hast du’s drauf?” erklären wir dir, was dich im Alltag von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten erwartet und welche Eigenschaften du mitbringen solltest.

Der Punkt „Das bieten wir” zeigt dir auch, was wir dir anbieten können und wie dein Studium ablaufen könnte.

„Kommissar Danger” ist die Unterseite von Radioreporter Daniel Danger, der gemeinsam mit der Polizei einen Podcast zu Aufgabenbereichen des Polizeidienstes gemacht hat. Alle Folgen kannst du dir hier anhören oder die Videos anschauen.

Der Punkt „Wir vor Ort” zeigt dir, welche Veranstaltungen in deiner Nähe als nächstes stattfinden.
Im „Studiblog” schreiben echte Studierende aus unterschiedlichen Jahrgängen bei der Polizei NRW über ihre Studienzeit.

Und bei „Studieren in ganz NRW” kannst du ganz schnell erkennen, wo in NRW du dein Duales Studium beginnen kannst.

Wenn du das Hauptmenü wieder einklappst, siehst du als erstes ein großes Bild und darunter, rot hinterlegt, wichtige aktuelle Informationen.

Im weiteren Verlauf der Startseite sind noch mal die Hauptmenüpunkte „Das brauchst du!“, „Das musst du wissen.“, „Hast du‘s drauf?“ und „Das bieten wir!“ aus dem Menü zu finden.

Darunter ist rot hinterlegt der Link zu den Bewerbungsportalen, wo du dich ganzjährig auf Studienplätze bei der Polizei NRW bewerben kannst.

Weiter unten sind noch weitere Hauptmenüpunkte aufgeführt. Hier ist zusätzlich unter der Überschrift „Fragen?” ein Link zu Ansprechpartnern in deiner Nähe zu finden.

Unter den blauen Quadraten ist ein Direkteinstieg zum Podcast von Kommissar Danger und darunter die aktuellen Jobmöglichkeiten im Team Polizei.

Darunter gibt es eingebundene Youtube Videos zu unterschiedlichen Themen.
Falls du willst, kannst du uns auf unseren Social Media Kanälen folgen.

Am Fuß der Seite gibt es einen Link zum Direkteinstieg für VolljuristInnen und darunter das Impressum und die Datenschutzerklärung. Rechts daneben stehen unsere Kontaktmöglichkeiten, unsere Social Media Kanäle und unsere Nummer, über die man uns bei WhatsApp erreichen kann.

Wir hoffen, dein Interesse an „Genau mein Fall” geweckt zu haben und freuen uns über deine Bewerbung.

ABSPANN

Die Navigation auf dieser Internetseite

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Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

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© 2020 Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Polizei NRW bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.genau-mein-fall.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Der Auftritt wurde 09.02.2021 neu erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW)

Landeszentrale Personalwerbung / Dez. 53.1 des LAFP NRW

Im Sundern 1

59379 Selm

Tel.: 02592 / 68-5203

personalwerbung@polizei.nrw.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema
Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erklärung zu der Barriere-Freiheit
Das ist eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.
Auch wenn ein Mensch körperlich eingeschränkt ist.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für unsere Internet-Seite:
genau-mein-Fall.de
Die Internet-Seite gehört zu der Polizei aus NRW:
NRW ist die Abkürzung für ein Bundes-Land.
NRW bedeutet: Nordrhein-Westfalen.

In Deutschland gibt es Gesetze für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Die Gesetze stehen in dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
Wir informieren Sie über die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.
Und welche Möglichkeiten für den Kontakt wir anbieten.
Damit halten wir uns an den Paragraphen 12b von dem BGG.
Das Zeichen für Paragraph geht so: §.
Die Polizei möchte diese Internet-Seite barriere-frei anbieten.
Damit beachten wir den §12 a von dem BGG.
Denn das Gesetz verlangt einen Zugang zu unserer Internet-Seite ohne Barrieren.
Wir halten uns an das Gesetz.

Wie Barriere-frei ist unsere Internet-Seite?
Für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten gibt es in Deutschland Gesetze.
Es gibt außerdem in ganz Europa eine Norm für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Eine Norm ist fast so etwas wie ein Gesetz.
Eine Norm legt bestimmte Regeln fest.
Es gibt in Europa auch eine Norm für Internet-Seiten.
Die Norm hat eine schwere Bezeichnung.
Die Norm heißt: EN 3 0 1 5 4 9 V2. 1 . 2 (08-2018).
Unsere Internet-Seite hält sich fast immer an diese Norm von Europa.

Die Internet-Seite wurde am 09.02.2021 neu gemacht.

Unsere Kontakt-Daten für die Meldung von Barrieren
Vielleicht sind Ihnen auf unserer Internet-Seite Barrieren auf-gefallen.
Dann können Sie uns die Barrieren gerne mit-teilen.
Manche Inhalte auf Internet-Seiten müssen keine Barriere-Freiheit garantieren.
Darüber informieren wir Sie auch gerne.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei NRW (LAFP NRW)
Landeszentrale Personalwerbung / Dez. 53.1 des LAFP NRW
Im Sundern 1
59379 Selm
Tel.: 02592 / 68-5203
personalwerbung@polizei.nrw.de

Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?
Barrieren kann man mitteilen.
Dafür sind die Kontakt-Daten.
Zum Beispiel können Sie eine E-Mail schreiben.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Dann hilft eine nicht abhängige Schlichtungs-Stelle.
Nicht abhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache heißt es:
Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.
Die Schlichtung kostet kein Geld.
Dann brauchen Sie keinen Anwalt bezahlen.
Die Schlichtung soll zu einer fairen Einigung helfen.
Ohne ein Gericht.
Das steht sogar im Gesetz.
Es gibt dafür einen Paragrafen.
Der § 1 6 von dem BGG verpflichtet Deutschland zu einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite wird zum Beispiel das Schlichtungs-Verfahren erklärt.
Oder wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird.
Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Mauer-Straße 5 3
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5
Fax: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 9 0 1
E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de